Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beantragen – Bachelor, Master und BTS
Anhand einer qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (validation des acquis de l'expérience - VAE) können im Laufe des Lebens erworbene Kompetenzen durch entsprechende Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise anerkannt werden.
Eine VAE kann insbesondere folgende Abschlüsse betreffen:
- Zeugnisse und Diplome des allgemeinen Sekundarunterrichts und Meisterbrief im Handwerk;
- Diplom- und Studienabschlüsse für ein Hochschulstudium (Bachelor, Master usw.) oder das höhere Fachdiplom (brevet de technicien supérieur - BTS);
- Diplome der Abendkurse des Lifelong Learning Center Luxemburg.
Über VAE erlangte Diplome oder anerkannte Unterrichtseinheiten gelten als gleichwertig zu den formalen Studienabschlüssen.
Zielgruppe
Jeder kann ein VAE-Verfahren beantragen.
Das VAE-Verfahren kann den betroffenen Personen beispielsweise Zugang zu Hochschulstudien und zu einem BTS eröffnen oder einen Teil der für ein Diplom erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen nachweisen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss mindestens 3 Jahre (kontinuierliche oder nicht kontinuierliche) Berufserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem Bereich nachweisen können, der im Zusammenhang mit dem angestrebten Diplom steht.
Es ist allerdings zu beachten, dass je nach Institution und Diplom Zusatzbedingungen gelten können. Auskünfte über die Anwendungsmodalitäten der VAE können bei der betroffenen Institution eingeholt werden.
Fristen
Die Anträge zur Validierung beruflicher Kompetenzen oder Erfahrungen im Zusammenhang mit Bachelor- oder Masterstudien sind während des Studienjahrs bei der Universität Luxemburg einzureichen, wobei folgende Fristen gelten:
- für eine Zulassung zum Sommersemester: bis zum 1. Dezember;
- für eine Zulassung zum Wintersemester: bis zum 1. Mai.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des VAE-Antrags
Für ein BTS
Der Antrag zur qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen ist beim Direktor des betroffenen Gymnasiums zu stellen, gleichzeitig mit einem Antrag zur Anmeldung an diesem Gymnasium zum Erhalt des Diploms.
Für einen Bachelor- und Masterstudienabschluss
Bewerber müssen sich über das Studienangebot der Universität Luxemburg und die Voraussetzungen für eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen informieren und können sich dann auf der Website der Universität Luxemburg online immatrikulieren und die vollständigen Bewerbungsunterlagen beim Studierendensekretariat (Service des études et de la vie étudiante - SEVE) einreichen.
Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen kann im Hinblick auf die Zulassung zum angestrebten Studium oder zum Nachweis eines Teils der zur Erlangung eines Bachelor- oder Masterstudienabschlusses erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen erfolgen, mit dem Zweck der Befreiung vom Besuch bestimmter Kurse des betroffenen Studiengangs.
Berücksichtigte Erfahrung
Für ein BTS
Zum Erhalt einer VAE für ein BTS werden jene erworbenen Kompetenzen berücksichtigt, die aus einer beruflichen (vergüteten oder nicht vergüteten) oder ehrenamtlichen Tätigkeit resultieren, welche im Zusammenhang mit dem jeweiligen BTS steht und während einer kumulierten Dauer von mindestens 3 Jahren erfolgt ist.
Für ein Bachelor- oder Masterdiplom
Zur qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen, die sich auf ein Hochschulstudium mit Bachelorstudienabschluss beziehen, können folgende Ausbildungen berücksichtigt werden:
- Studien an Sekundarschulen (technischer, klassischer, allgemeiner oder berufsbildender Sekundarunterricht), die nicht dem luxemburgischen Lehrplan entsprechen und nicht durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse) anerkannt wurden;
- Hochschulstudien, die der Bewerber bereits absolviert hat;
- die erworbenen Kompetenzen, die aus einer beruflichen (vergüteten oder nicht vergüteten) oder ehrenamtlichen Tätigkeit resultieren, welche im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bachelor steht und während einer kumulierten Dauer von mindestens 3 Jahren erfolgt ist.
- Hochschulstudien, die der Bewerber bereits absolviert hat;
- die erworbenen Kompetenzen, die aus einer beruflichen (vergüteten oder nicht vergüteten) oder ehrenamtlichen Tätigkeit resultieren, welche im Zusammenhang mit dem jeweiligen angestrebten Master steht und während einer kumulierten Dauer von mindestens 3 Jahren erfolgt ist.
Belege
Belege für ein BTS
Die Antragsunterlagen müssen folgende Belege beinhalten:
- die Belege für die Berufserfahrung und die Dauer der verschiedenen Tätigkeiten, während derer der Antragsteller seine Erfahrungen gesammelt hat (Kopien von Arbeitsverträgen, Bescheinigungen von Arbeitgebern usw.);
- gegebenenfalls die Bescheinigungen absolvierter Ausbildungen;
- gegebenenfalls Kopien erworbener Diplome.
Belege für einen Bachelor- oder Masterstudienabschluss
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Belege beinhalten:
- ein Anschreiben mit Angaben zur Ausbildung, für die die Validierung beantragt wird;
- einen ausführlichen Lebenslauf;
- Bescheinigungen der absolvierten Ausbildungen;
- die erworbenen Diplome (bei im Ausland absolvierten Hochschulstudien gegebenenfalls die Bestätigung ihrer Anerkennung);
- die Zeugnisse der Weiterbildungsaktivitäten;
- die Bescheinigungen von Berufstätigkeiten und -erfahrungen (Dauer, Art, Beschäftigungsverhältnisse, Bescheinigung des Arbeitgebers usw.).
Entscheidung über die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen
Für ein BTS
Die zuständige Kommission des betroffenen Gymnasiums bewertet die erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf den Lehrplan des angestrebten Diploms anhand mehrerer Kriterien:
- der Dauer der beruflichen Erfahrung;
- der Entwicklung der Verantwortlichkeiten;
- des Niveaus der zum Zeitpunkt der Antragstellung übernommenen Verantwortung;
- der Komplexität der anvertrauten Aufgaben und der eingesetzten Kenntnisse und Kompetenzen;
- der Nähe der Tätigkeit zum angestrebten Hochschulabschluss bzw. Diplom;
- der Übereinstimmung zwischen dem Niveau der Erfahrung und dem Niveau und der Art des angestrebten Hochschulabschlusses bzw. Diploms.
Die Kommission kann die Erfahrung des Bewerbers teilweise oder zur Gänze anerkennen. Sie kann den Bewerber auch von einem Praktikum befreien oder dessen Dauer reduzieren. Sie kann auch die Kenntnisse und Kompetenzen festlegen, die innerhalb von 2 Jahren ab der Bekanntgabe der Entscheidung Gegenstand der erforderlichen zusätzlichen Bewertung für die Erlangung des BTS zu sein haben.
Für einen Bachelor- oder Masterstudienabschluss
Der Antrag zur VAE wird durch eine Kommission der Universität geprüft, welche die eingereichten Unterlagen prüft und die weitere Vorgehensweise bestimmt:
- Gespräch mit dem Bewerber;
- gegebenenfalls eine Prüfung oder Beobachtung des Bewerbers in einer realen oder nachgestellten beruflichen Situation.
Nach Beratung entscheidet die Kommission entsprechend der Fallkonstellation über folgende Möglichkeiten:
- Zulassung des Bewerbers zum Studiengang, für den die Validierung beantragt wurde (Bachelor- oder Masterstudienabschluss);
- teilweise Befreiung des Bewerbers vom Besuch bestimmter Kurse des betroffenen Studiengangs.
Zuständige Kontaktstellen
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Universität Luxemburg
Studierendensekretariat2, avenue de l'Université
L-4365 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 46 66 44 - 6060Fax : (+352) 46 66 44 - 36060Montag bis Freitag von 13.30 bis 16.00 Uhr (vormittags geschlossen)
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Universität Luxemburg
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Campus Kirchberg6, rue Richard Coudenhove-Kalergi
L-1359 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 46 66 44 5000 -
Campus Limpertsberg162A, avenue de la Faïencerie
L-1511 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 46 66 44 6000 -
Studierendensekretariat2, avenue de l'Université
L-4365 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 46 66 44 - 6060Fax : (+352) 46 66 44 - 36060Montag bis Freitag von 13.30 bis 16.00 Uhr (vormittags geschlossen)
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Schulen für das höhere Fachdiplom (BTS)
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Gymnasium „Lycée Classique de Diekirch“32, avenue de la gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Tel. : (+352) 26 807 210/211 -
Gymnasium Josy Barthel Mamer2, rue Gaston Thorn
L-8268 Mamer
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 26 31 40-1Fax : (+352) 26 31 40-200 -
Technisches Gymnasium für Kunst- und Handwerksberufe- Dommeldange20, rue Nicolas Hein
L-1721 Luxemburg
Tel. : (+352) 26 68 91 - 2007Fax : (+352) 26 68 91 - 4006 -
Lycée des arts et métiers – Luxemburg19, rue Guillaume Schneider
L-2522 Luxemburg
Tel. : +(352) 46 76 16 1Fax : (+352) 47 29 91 -
Technisches Gymnasium für Handel und Verwaltungswesenrue Marguerite de Brabant
L-1254 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 26 04 51 00Fax : (+352) 26 04 51 05 -
Lyzeum Guillaume Kroll32, rue Henri Koch
L-4354 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 55 95 45 - 204Fax : (+352) 55 95 45 - 200 -
Technisches Gymnasium „Lycée technique d'Ettelbruck“71, avenue Salentiny
L-9080 Ettelbruck
Luxemburg
Tel. : (+352) 81 92 01 1 -
Technisches Gymnasium „Lycée technique de Bonnevoie“119, rue du cimetière
L-1338 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 39 45 1 -
Technisches Gymnasium für die Berufe des Gesundheitswesens27, rue Barblé
L-1210 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 44 11-3736/46Fax : (+352) 44 11-6736