Bei Streitigkeiten mit einer ausländischen Verwaltung SOLVIT Luxemburg einschalten
SOLVIT Luxemburg ist Teil eines informellen Netzes für Zusammenarbeit, das 2002 in den Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in den zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein) eingerichtet wurde, um die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der fehlerhaften Anwendung von Gemeinschaftsrecht zu erleichtern.
SOLVIT Luxemburg richtet sich insbesondere an Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Problemen, die sich für sie im Zusammenhang mit den Behörden eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats ergeben können (Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht, Aufenthaltserlaubnis usw.).
SOLVIT Luxemburg bemüht sich, unbeschadet jedweden juristischen Verfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung der vorgebrachten Probleme zu gelangen.
Zielgruppe
Jeder luxemburgische Bürger, der mit einer Behörde eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates Schwierigkeiten hat, kann sich an SOLVIT Luxemburg wenden.
Voraussetzungen
Damit eine Beschwerde durch das SOLVIT-Netzwerk bearbeitet werden kann, müssen bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss sich um ein Problem mit grenzüberschreitendem Charakter handeln.
- Es muss sich um eine fehlerhafte Anwendung der Rechtsvorschriften des EU-Binnenmarktes handeln.
- Bei der Institution, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, muss es sich um eine öffentliche Behörde eines EU-Mitgliedstaates handeln.
- Eine gütliche Lösung des Problems ist noch möglich (es darf kein Gerichtsverfahren in Bezug auf dieses Problem anhängig sein).
Vorgehensweise und Details
Einreichung einer Beschwerde bei SOLVIT Luxemburg
Der luxemburgische Bürger kann seine Beschwerde folgendermaßen einreichen:
- mittels des Online-Antrags;
- telefonisch;
- per Post;
- per E-Mail;
- oder per Fax.
Der Beschwerde sind beizufügen:
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts, der als Verstoß gegen die Bestimmungen des EU-Binnenmarkts erachtet wird;
- Nachweise wie der Briefwechsel und die angefochtenen behördlichen Entscheidungen.
Suche nach einer Lösung
Das dann federführende Zentrum bestätigt im Allgemeinen innerhalb einer Woche, ob es sich der Rechtsauffassung von SOLVIT Luxemburg anschließt und ob es die eingereichte Akte akzeptiert. Fällt die Antwort positiv aus, verpflichtet es sich, das Problem innerhalb von 10 Wochen zu lösen.
Gelingt es dem zuständigen Zentrum nicht, eine Lösung des Problems herbeizuführen oder sagt die vorgeschlagene Lösung dem Beschwerdeführer nicht zu, kann dieser die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens beantragen und gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, der die angefochtene Entscheidung ausgesprochen hat, von seinem förmlichen Beschwerderecht Gebrauch machen.
Formulare/Online-Dienste
SOLVIT : formulaire de plainte en ligne
Démarche en ligne
Zuständige Kontaktstellen
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SOLVIT Luxemburg19-21, boulevard Royal
L-2914 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88 400Fax : (+352) 22 16 07