Sich an den Mediator für Verbrauchergeschäfte wenden

Jeder Verbraucher oder Unternehmer, der eine gütliche Lösung für eine verbraucherrechtliche Streitigkeit sucht, kann den Mediator für Verbrauchergeschäfte anrufen, ohne sich an ein Gericht wenden zu müssen.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann dem Verbraucher und dem Unternehmer dabei helfen, die Streitigkeit selbst zu regeln. Er kann den Parteien auch eine Lösung vorschlagen.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte nimmt sich der Angelegenheit selbst an, falls es in dem betroffenen Bereich keine sonstige spezielle Stelle gibt.

Gibt es eine andere spezialisierte alternative Streitbeilegungsstelle in dem betroffenen Bereich, die die Anforderungen an die Qualität erfüllt, verweist der Mediator für Verbrauchergeschäfte den Verbraucher und den Unternehmen an diese andere im Verzeichnis der befugten Stelle eingetragen Stelle und übermittelt ihr die Unterlagen. In diesem Fall kann er sich der Sache nicht selbst annehmen.

Im Allgemeinen können sich Verbraucher und Unternehmer beim Mediator für Verbrauchergeschäfte über die luxemburgischen alternativen Streitbeilegungsstellen informieren.

Zielgruppe

Jeder Verbraucher:

  • der eine natürliche Person ist;
  • der in Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaft ist;
  • der sich in einem Streit mit einem in Luxemburg ansässigen Unternehmer befindet.

Die Streitigkeit muss einen Vertrag mit dem Unternehmer betreffen.

Ferner kann jeder in Luxemburg ansässige Unternehmer, der sich einem Problem mit einem in Luxemburg wohnhaften Verbraucher gegenübersieht, den Mediator für Verbrauchergeschäfte anrufen.

Voraussetzungen

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann die Bearbeitung einer Streitigkeit aus einem der folgenden Gründe ablehnen:

  • Der Beschwerdeführer hat nicht zuerst versucht, Kontakt mit der anderen Partei aufzunehmen, um die Angelegenheit unmittelbar zu lösen.
  • Die Streitigkeit entbehrt jeglicher offensichtlichen Rechtfertigung oder ist missbräuchlich, schikanös oder unseriös.
  • Die Streitigkeit wurde oder wird von einer anderen Stelle zur alternativen Streitbeilegung, einem Schiedsgericht oder einem ordentlichen Gericht in Luxemburg oder im Ausland behandelt.
  • Der Antragsteller hat den Schlichter für Verbraucherfragen nach über einem Jahr, gerechnet ab dem Datum seiner Beschwerde bei der Gegenpartei, befasst.
  • Die Bearbeitung des Problems würde den Betrieb des Mediators für Verbrauchergeschäfte erheblich beeinträchtigen.
  • Die Beschwerde betrifft keine Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer.

Kosten

Die Anrufung des Mediators für Verbrauchergeschäfte ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Allgemeine Bestimmungen

Der Verbraucher kann sich online und offline an den Mediator für Verbrauchergeschäfte wenden. Die Parteien können per E-Mail oder auf dem Postweg kommunizieren.

Die Parteien benötigen keinen Anwalt. Sie können sich jedoch von einer Person ihrer Wahl begleiten oder beraten lassen.

Antragstellung

Der Antragsteller (Verbraucher oder Unternehmer) richtet seinen Antrag auf Anrufung auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder online über die Website an den Mediator für Verbrauchergeschäfte.

Die Beschwerde muss auf Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Hierzu muss der Antragsteller das datierte und unterzeichnete Beschwerdeformular zurücksenden.

Der Antrag muss eine Zusammenfassung der Streitigkeit enthalten.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann sämtliche Informationen und Dokumente verlangen, die er für erforderlich erachtet, um sich der Sache anzunehmen.

Sobald er alle erforderlichen Informationen und Dokumente erhalten hat, informiert er die Parteien darüber, dass der vollständige Antrag bei ihm eingegangen ist.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte informiert die Parteien binnen 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags darüber, ob er sich der Sache annimmt oder nicht. Kann er den Antrag nicht bearbeiten, muss er den Parteien ausführliche Erklärungen liefern.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag die Belege beifügen, die seinen Antrag begründen (z. B. Vertrag, Schriftwechsel oder E-Mail-Austausch mit der anderen Partei, Fotos...).

Ablauf

Bei der Ausführung seines Auftrags hilft der Mediator für Verbrauchergeschäfte den Parteien dabei, selbst eine Lösung für ihr Problem zu finden.

Er kann den Parteien auch eine Lösung vorschlagen. Die Stellungnahme des Mediators für Verbrauchergeschäfte ist nicht verbindlich und hindert die Parteien nicht daran, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Die Dauer des alternativen Streitbeilegungsverfahrens darf 90 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Mediator für Verbrauchergeschäfte alle erforderlichen Informationen und Dokumente erhalten hat, nicht überschreiten. Der Mediator für Verbrauchergeschäfte informiert die Parteien schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) über das Ergebnis des Verfahrens. Die Dauer von 90 Tagen kann jedoch verlängert werden, wenn die Sache sehr komplex ist.

Die Parteien können das Verfahren jederzeit abbrechen.

Vertraulichkeit

Sämtliche im Laufe der Streitbeilegung erteilten oder erhaltenen Informationen und Dokumente sind vertraulich.

Zuständige Kontaktstellen

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