Direktverrechnung der Förderungen bei Photovoltaikanlagen
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Zusammenfassung:
Durch die Direktverrechnung der Förderungen bei Photovoltaikanlagen wird der „Klimabonus“ vom Installateur direkt von der Endrechnung abgezogen. Dazu müssen Sie einen Installateur wählen, der im Verzeichnis der Installateure eingetragen ist, die zum Direktverrechnungsverfahren zugelassen sind.
Der Förderantrag im Rahmen der Direktverrechnung wird vom Installateur im Namen des Begünstigten eingereicht (und nicht vom Begünstigten selbst).
Durch die Direktverrechnung der Förderungen bei Photovoltaikanlagen kann der „Klimabonus“ in Anspruch genommen werden, ohne auf die Auszahlung der Förderung durch den Staat warten zu müssen. Der Zuschuss wird nämlich vom Installateur direkt von der Endrechnung abgezogen. Er gilt für Photovoltaikanlagen und gegebenenfalls in Kombination mit einer Batterie für den Hausgebrauch.
Die Klima-Agence bietet Ihnen einen kostenlosen und unabhängigen Beratungsservice in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz an. Sie steht Ihnen für Auskünfte direkt in ihren Räumlichkeiten oder telefonisch über ihre Hotline unter (+352) 8002 11 90 zur Verfügung.
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Betroffene Personen
Alle natürlichen oder juristischen Personen, die:
- Eigentümer eines Wohngebäudes in Luxemburg sind oder über ein dingliches Recht an einem solchen verfügen; oder
- über einen Verwalter oder eine andere Person handeln, die ausdrücklich mit der Einreichung des Antrags beauftragt wurde – infolge eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; und
- Fördergelder für eine Photovoltaikanlage mit oder ohne Batterie für den Hausgebrauch auf dem Wohngebäude in Anspruch nehmen möchten.
Unternehmen, deren Tätigkeit als Handwerker, Gewerbetreibender, Industrieller oder Freiberufler einer Niederlassungsgenehmigung unterliegt, sind ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Photovoltaikanlage
Es gelten folgende Bedingungen:
- Mindestleistung der Photovoltaikanlage: 2 kWc.
- Die Photovoltaikanlage muss montiert werden:
- auf dem Dach oder der Fassade oder in die Gebäudehülle integriert;
- auf einer Nebenanlage (zum Beispiel Carport, Gartenhaus).
- Bei Erweiterung einer Photovoltaikanlage oder Montage einer zusätzlichen Photovoltaikanlage: Der Zeitpunkt der ersten Stromeinspeisung der ursprünglichen Anlage muss mindestens 2 Jahre vor dem Zeitpunkt der ersten Stromeinspeisung der zusätzlichen Anlage liegen.
- Die Anlage darf nicht Gegenstand eines Leasingvertrags sein.
Etwaige Batterie
Es gelten folgende Bedingungen:
- Mindestkapazität einer Batterie: 2 kWh.
- Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften: Eine Batterie ist nur dann förderfähig, wenn die Leistung der Photovoltaikanlage 1,5 kWc pro Wohneinheit übersteigt.
- Eine zusätzliche Batterie ist nur dann förderfähig, wenn die Anschaffung der letzten Batterie mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Verfahren
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Installateur muss im Verzeichnis der zum Direktverrechnungsverfahren zugelassenen Installateure eingetragen sein.
- Der Auftrag wurde frühestens am 1. Oktober 2024 und spätestens am 31. Dezember 2029 unterzeichnet.
- Der Betrag der geleisteten Anzahlung (Summe aller vor der Endrechnung gezahlten Beträge) darf 30 % des Gesamtbetrags der Endrechnung nicht überschreiten.
- Der Begünstigte und der Installateur müssen gemeinsam ein Dokument unterzeichnen, in dem:
- bestätigt wird, dass sich der Begünstigte für die Direktverrechnung entscheidet;
- das Bestelldatum der Anlage angegeben ist; und
- der in der Abschlagsrechnung vorgesehene Betrag des Angebots einschließlich MwSt. angegeben ist.
- Vor Einreichung eines Förderantrags hat der Installateur:
- die Erklärung über den Abschluss der Arbeiten an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt; und
- die Endrechnung erstellt.
Endrechnung
Es gelten folgende Bedingungen:
- Die Leistung der Anlage sowie die Kapazität der Batterie müssen auf der Endrechnung klar angegeben sein.
- Der Zuschuss sowie alle geleisteten Anzahlungen müssen auf der Rechnung klar ausgewiesen und vom Gesamtbetrag abgezogen werden.
Begünstigter der Förderung
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Begünstigte kann nur eine natürliche oder juristische Person sein, die Eigentümerin des betreffenden Gebäudes ist oder dingliche Rechte daran besitzt.
- Die Immobilie umfasst mindestens eine Wohneinheit.
- Der Begünstigte darf kein Unternehmen sein, dessen Tätigkeit einer Niederlassungsgenehmigung unterliegt.
- Im Falle eines Gebäudes, das dem Statut der Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegt, kann entweder der Verwalter oder ein von der Wohnungseigentümerversammlung benannter Eigentümer Begünstigter der Förderung sein.
Im Verzeichnis eingetragener Installateur
Nur die Installateure, die im Verzeichnis der zum Direktverrechnungsverfahren zugelassenen Installateure eingetragen sind, können einen Antrag im Rahmen dieses Verfahrens stellen.
Das Verzeichnis der zugelassenen Installateure wird vom Ministerium für Wirtschaft unter diesem Link veröffentlicht und auf dem neuesten Stand gehalten.
Fristen
Förderfähige Anlagen müssen spätestens am 31. Dezember 2029 bestellt werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Der Förderantrag ist bis spätestens 31. Dezember 2031 einzureichen.
Vorgehensweise und Details
Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowattpeak sowie der Kapazität der Batterie in Kilowattstunden nach einer durch großherzogliche Verordnung festgelegten Formel.
Ein Rechner zur Ermittlung des genauen Betrags steht Ihnen hier zur Verfügung.
Hinweis: Die Höhe der Förderung darf in keinem Fall 100 % der tatsächlich in Rechnung gestellten Anschaffungs- und Montagekosten einschließlich aller Steuern (einschließlich MwSt.) übersteigen.
Vorgänge
Zunächst müssen Sie einen Installateur auswählen, der im Verzeichnis der für das Direktverrechnungsverfahren zugelassenen Installateure eingetragen ist, und sicherstellen, dass die Höhe der Anzahlung 30 % des in dem unterzeichneten Angebot vorgesehenen Preises einschließlich MwSt. (alle Steuern inbegriffen) nicht übersteigt.
Der Förderantrag im Rahmen der Direktverrechnung wird vom Installateur in Ihrem Namen als Begünstigter gestellt (und nicht von Ihnen selbst). Sie müssen lediglich eine Vollmacht ausstellen, die der Installateur dem Ministerium für Wirtschaft übermittelt.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (PV-Direktverrechnung)
- Adresse:
- 19-21, boulevard Royal L-2449 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 700
- Fax:
- (+352) 46 04 48
- E-Mail:
- prefinancement-pv@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Klima-Agence
- Adresse:
- 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 80 02 11 90
- E-Mail:
- info@klima-agence.lu
- Website:
- http://www.klima-agence.lu
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