Finanzielle Unterstützung für die energetische Renovierung von Wohnraum beantragen (Klimabonus RGD 2022)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Umweltamt (Administration de l'environnement - AEV) gewährt Zuschüsse für die energetische Sanierung.

Je nach Umfang der Arbeiten können Sie zwischen 2 Verfahren zur Beantragung von Hilfen für die energetische Renovierung einer Wohnung wählen:

  • Verfahren auf der Grundlage einer Energieberatung; oder
  • Verfahren ohne Energieberatung, wobei sich die Renovierung auf ein einzelnes Bauelement der thermischen Hülle beschränkt.

Diese Klimabonus-Förderung kann nur einmal pro Bauelement und nur für ein in Luxemburg errichtetes Wohngebäude in Anspruch genommen werden.

Am 5. Juni 2024 verabschiedete der Regierungsrat die Leitlinien für die Fortsetzung und Reform des Finanzhilfeprogramms „Klimabonus Wunnen“ zur Förderung der Nachhaltigkeit, der rationellen Energienutzung und der Nutzung von erneuerbaren Energien im Wohnungsbau. Vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren werden das derzeit geltende Programm „Klimabonus Wunnen“ und die zusätzlichen Boni, die nach den Tripartite-Verhandlungen Ende 2022 eingeführt wurden, wie folgt verlängert:

  • Maßnahmen zur energetischen Sanierung: Beibehaltung des zusätzlichen Bonus von + 25 %.
    Was die Sanierungsmaßnahmen, einschließlich des Einbaus einer kontrollierten mechanischen Lüftung, betrifft, wird die finanzielle Unterstützung „Basisprogramm + Bonus von 25 %“ auf alle Anträge auf eine Grundsatzgenehmigung angewendet, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2025 einschließlich eingereicht werden.

Betroffene Personen

Jede Person, die die Gesamtenergieeffizienz ihrer Wohnung verbessern möchte, das heißt alle:

  • natürlichen Personen;
  • privatrechtlichen juristischen Personen;
  • öffentlich-rechtlichen juristischen Personen (mit Ausnahme des Staates).

Sie können den Antrag einreichen als:

  • gesetzlicher Vertreter eines Zusammenschlusses von natürlichen oder juristischen Personen, vorausgesetzt, Sie sind selbst Teil des Zusammenschlusses;
  • Eigentümer der Wohneinheit, außer bei einem Eigentümerwechsel, wenn der neue Eigentümer der Wohneinheit und/oder der technischen Anlagen zugunsten des ehemaligen Eigentümers, der die Investitionen getätigt hat, auf die besagte Förderung verzichtet.

Voraussetzungen

Diese Zuschüsse werden für die Durchführung von Renovierungsarbeiten gewährt, deren Rechnungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2029 ausgestellt wurden.

Fristen

Der erste Antrag auf grundsätzliche Zustimmung muss zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 (einschließlich) eingereicht werden.

Die Anträge sind innerhalb von 4 Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Kalenderjahres, auf das sich die Rechnung bezieht, bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) einzureichen.

Für Renovierungsarbeiten, für die:

  • der 1. Antrag auf grundsätzliche Zustimmung zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 (einschließlich) eingereicht wird; und
  • die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2025 ausgestellt wird;

werden die gewährten Finanzhilfen um einen finanziellen Bonus von 25 % erhöht.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen einreichen.

Energetische Renovierung von Wohnraum auf der Grundlage einer Energieberatung durch einen Energieberater

Die Energieberatung ermöglicht es Ihnen, eine energetische Bewertung Ihrer aktuellen Wohnung zu erhalten. Es wird eine Reihe potenzieller Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel vorgeschlagen, eine höhere Energieklassifizierung zu erzielen (Klasse A, B oder C). Sie wählen entsprechend Ihrem Bedarf und Ihrem Budget die Sanierungsmaßnahmen, die Sie gerne ergreifen möchte.

Die finanzielle Unterstützung für die Energieberatung beläuft sich auf:

  • 1.500 Euro für ein Einfamilienhaus;
  • 1.800 Euro für ein Mehrfamilienhaus, das 2 Wohnungen umfasst. Zu diesem Grundbetrag kommt für jede weitere Wohnung eine Zulage von 50 Euro hinzu. Der Gesamtbetrag ist auf 2.600 Euro begrenzt.

Diese finanzielle Unterstützung wird nur dann gewährt, wenn mindestens eine Sanierungsmaßnahme umgesetzt wurde. Die Höhe der finanziellen Unterstützung darf die tatsächlichen Kosten der Energieberatung keinesfalls überschreiten.

Energetische Renovierung von Wohnraum, die sich auf ein einzelnes Bauelement der thermischen Hülle beschränkt (ohne Energieberatung)

Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es Ihnen, ein einzelnes Element schnell zu sanieren, ohne eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Bei diesem einzelnen Element kann es sich handeln um:

  • das Schräg- oder Flachdach; oder
  • eine Außenwand; oder
  • die oberste Geschossdecke, die an einen unbeheizten Bereich angrenzt; oder
  • die unterste Geschossdecke, die an einen unbeheizten Bereich, den Boden oder den Außenbereich angrenzt; oder
  • eine Wand, die an einen unbeheizten Bereich oder den Boden angrenzt; oder
  • Türen und Fenstertüren.

Die Sanierung muss zwingend von einem zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden oder von einem Energieberater begleitet werden. Im Falle einer punktuellen Begleitung durch einen Energieberater kann eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 350 Euro gewährt werden.

Wenn Sie mehr als ein Element sanieren möchten, müssen Sie zwingend eine Energieberatung in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen

Die Regelung Klimabonus gilt insbesondere für die nachhaltige energetische Renovierung von Wohngebäuden, die – gerechnet ab dem Ausstellungsdatum der Baugenehmigung – älter als 10 Jahre sind.

Für jede vor dem 31. Dezember 2021 in Anspruch genommene Energieberatung gilt die alte Regelung PRIMe House.

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

    Adresse:
    11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 80 02 10 10
    Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Donnerstags nur nach Terminvereinbarung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

  • Loi modifiée du 23 décembre 2016

    1. instituant un régime d'aides pour la promotion de la durabilité, de l'utilisation rationnelle de l'énergie et des énergies renouvelables dans le domaine du logement; 2. modifiant la loi modifiée du 23 décembre 2004 établissant un système d'échange de quotas d'émission de gaz à effet de serre

  • Règlement grand-ducal modifié du 7 avril 2022

    déterminant les mesures d’exécution de la loi du 23 décembre 2016 instituant un régime d’aides pour la promotion de la durabilité, de l’utilisation rationnelle de l’énergie et des énergies renouvelables dans le domaine du logement

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