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Verlängerung der Steuermaßnahmen für Wohnraum
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Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Käufer einer Immobilie, der die geltenden Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen möchte, die notarielle Kaufurkunde bis spätestens 30. Juni 2025 unterzeichnet haben.
Die Regierung hat kürzlich beschlossen, Käufern mehr Flexibilität zu gewähren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 28. Mai 2025 verabschiedet.
Demnach reicht es zunächst aus, wenn Käufer bis spätestens 30. Juni 2025 bei der Registrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Folgendes eintragen lassen:
- entweder einen unterschriebenen Kaufvorvertrag;
- oder eine unterzeichnete Reservierungsvereinbarung über eine Immobilie im zukünftigen Fertigstellungszustand.
Der Erwerb muss anschließend durch eine notarielle Urkunde zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 formalisiert werden.
Personen, deren notarielle Urkunde vor dem 30. Juni 2025 unterzeichnet wurde oder unterzeichnet wird, sind von dieser vorübergehenden Maßnahme nicht betroffen.
Die betreffenden Steuervergünstigungen sind:
- Halbierung der Bemessungsgrundlage für Eintragungs- und Überschreibungsgebühren;
- beschleunigte Abschreibung von 6 %;
- Besteuerung der Veräußerungsgewinne zu einem Viertel des globalen Steuersatzes; und
- Steuerbefreiung der Wertsteigerung bei Übertragung auf soziale Mietverwaltung oder energieeffiziente Wohngebäude mit der Klasse A+.
Die AED stellt auf dem Portal für indirekte Steuern (Portail de la fiscalité indirecte) einen Leitfaden zur Verfügung, der die Betroffenen bei den Vorgängen zur Eintragung unterstützt.