Bereiten Sie sich auf den Winter vor: Denken Sie daran, Ihre Reifen zu wechseln

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In Luxemburg dürfen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen (wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) nur dann auf öffentlichen Straßen fahren, wenn Ihr Fahrzeug mit Winter- oder Allwetterreifen ausgerüstet ist, die eine der folgenden Markierungen haben:

  • „M.S“, „M+S“, „M&S“; oder
  • das Alpine-Symbol, das einen Berg mit 3 Gipfeln und einer Schneeflocke darstellt.

Die Winterreifenpflicht ist nicht an einen festen Zeitraum gebunden, sondern hängt von den Wetterbedingungen und dem Zustand der Straßen ab. Überprüfen Sie daher die Bedingungen, bevor Sie losfahren. Ihr Fahrzeug muss mit 4 identischen Reifen ausgestattet sein.

Diese Pflicht gilt für alle Fahrer, unabhängig vom Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Bei Nichteinhaltung wird eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro verhängt.

Für LKWs, Busse und Reisebusse ist es ausreichend, wenn die Räder aller Antriebsachsen dieser Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sind. Dies gilt auch für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm.

Einige Fahrzeuge sind von dieser Pflicht ausgenommen, wie zum Beispiel:

  • Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen geparkt oder abgestellt sind;
  • Kleinkrafträder, Motorräder, dreirädrige Kraftfahrzeuge, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Traktoren, andere selbstfahrende Maschinen sowie Fahrzeuge, für die es keine geeigneten Winterreifen gibt.