Nehmen Sie die Erhöhung des „Bëllegen Akt“ noch vor Jahresende in Anspruch

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Sie können die vorübergehende Erhöhung der Steuergutschrift auf Eintragungs- und Überschreibungsgebühren („Bëllegen Akt“) für notarielle Urkunden, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 unterschrieben werden, in Anspruch nehmen.

Dank dieser Maßnahme beträgt der Höchstbetrag der Steuergutschrift, die Sie für den Erwerb einer Immobilie, die als Hauptwohnsitz dienen soll, in Anspruch nehmen können, 40.000 Euro statt 30.000 Euro.

Weitere Informationen über den „Bëllegen Akt“ finden Sie auf unserer Informationsseite.