Verlängerung der finanziellen Hilfen „Klimabonus Mobilitéit“

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Durch eine großherzogliche Verordnung vom 29. April 2024 wurde die Regelung für finanzielle Hilfen „Klimabonus Mobilitéitzu unveränderten Bedingungen um 3 Monate verlängert.

Diese Hilfen betreffen:

  • den Kauf eines neuen Pedelec25 oder Fahrrads. Die Unterstützung kann nun für Käufe gewährt werden, bei denen die Rechnung bis einschließlich 30. Juni 2024 ausgestellt wurde;
  • den Kauf eines Elektrofahrzeugs oder eines wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellenfahrzeugs durch eine natürliche oder juristische Person. Die Prämie kann nun auch für Kauf- oder Leasingverträge gewährt werden, die bis einschließlich 30. Juni 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Fahrzeug bis einschließlich 31. März 2025 erstmals in Luxemburg in Betrieb genommen wurde.

Alle Bedingungen und sonstigen Einzelheiten betreffend diese Hilfen finden Sie auf unseren Informationsseiten: