Zum
Schäden, die durch bestimmte geschützte Tierarten verursacht wurden
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Sie haben Schäden durch Biber, Dachse oder Rabenvögel erlitten? Sie können bei der Naturverwaltung (ANF) einen Antrag auf Entschädigung stellen, wenn Sie:
- Landwirt sind; oder
- Grundbesitzer sind, der durch einen Biber Schäden an seinem Wald, seinen Obstbäumen oder seinen Bäumen, die Teil eines Agrarforstsystems sind, erlitten hat.
In Ihrem Antrag müssen Sie:
- die Art der Schäden genau angeben; und
- eine Schätzung der beschädigten Fläche oder Anzahl der beschädigten Bäume sowie der Höhe der Schäden angeben.
Nach Eingang Ihres Antrags auf Entschädigung begibt sich ein ANF-Mitarbeiter an den Ort des Geschehens, um das Tier zu identifizieren, das den Schaden verursacht hat.
Nähere Informationen zu den einzuhaltenden Fristen sowie zu den Bedingungen und der Höhe der Entschädigung finden Sie auf unserer Informationsseite.