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Jagd: Entschädigung von Wildschäden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jede Person, der auf einem Jagdlos ein durch Wild verursachter Schaden entstanden ist, muss diesen Schaden schnellstmöglich anzeigen.

Diese Anzeige ermöglicht es ihr, unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu erhalten, die den Ernteausfall sowie die durch die Instandsetzung des Grundstücks entstandenen Kosten umfasst.

Diese Entschädigung trägt der Jagdpächter, welcher wiederum die Erstattung eines Teils der Ausgaben, die während der Saison für die Wiederherstellung der durch Rot- und Schwarzwild verursachten Schäden entstanden sind, beantragen kann.

Alle Informationen zu den Formalitäten im Zusammenhang mit Wildschäden finden Sie in unserem neuen Informationstext zu diesem Thema.