Ein neues Fahrzeug zulassen: Welche Schritte sind erforderlich?

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Sie haben gerade ein neues Fahrzeug gekauft? Bevor Sie es zum ersten Mal auf öffentlichen Straßen in Betrieb nehmen können, müssen Sie:

  • es auf Ihren Namen zulassen; und
  • eine Zulassungsbescheinigung von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) erhalten.

Wenn Sie das Fahrzeug von einem Nichtgewerbetreibenden gekauft haben, müssen Sie außerdem die folgenden Schritte in genau dieser Reihenfolge durchführen:

  1. ein Kennzeichen beantragen;
  2. eine Haftpflichtversicherung abschließen;
  3. die Steuermarke bezahlen;
  4. die Zollabfertigung vornehmen und gegebenenfalls die luxemburgische Mehrwertsteuer zahlen;
  5. die Verwaltungsunterlagen bei der SNCA einreichen.

Wussten Sie schon, dass Sie auf MyGuichet.lu mit nur wenigen Klicks ein Kennzeichen reservieren können? Darüber hinaus können Sie sich auf die Warteliste für ein 4-stelliges Kennzeichen setzen lassen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorgängen finden Sie in unserem Informationstext zum Kauf eines Neuwagens.