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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) zu erhalten?
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Jede in Luxemburg wohnhafte Person, die aufgrund einer schweren Behinderung keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, kann das Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) beantragen.
Um Anspruch auf das RPGH zu haben, müssen Sie:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt sein;
- vor dem Alter von 65 Jahren eine um mindestens 30 % verminderte Erwerbsfähigkeit aufweisen, und zwar aufgrund:
- einer körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Beeinträchtigung; und/oder
- von psychosozialen Schwierigkeiten, die die Beeinträchtigung verschlimmern;
- einen Gesundheitszustand aufweisen, aufgrund dessen:
- jegliche Arbeitsanstrengung gegenangezeigt ist; oder
- die Arbeitsfähigkeit so gering ist, dass es unmöglich ist, einen Arbeitsplatz in einem gewöhnlichen oder behindertengerechten Umfeld an die entsprechenden Bedürfnisse anzupassen;
- über ein Aufenthaltsrecht auf luxemburgischem Staatsgebiet verfügen, dort einen Wohnsitz haben und sich tatsächlich dort aufhalten;
- ein Einkommen haben, das unter den RPGH-Grenzen liegt.
Der Bruttobetrag des RPGH entspricht dem Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS). Von diesem Betrag werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Alle Einzelheiten zum Einkommen für schwerbehinderte Personen finden Sie in unserem kürzlich aktualisierten Text.