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Als Person, die vorübergehenden Schutz in Luxemburg genießt, einen Aufenthaltstitel beantragen
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Sie sind vor dem Krieg in der Ukraine geflohen, sind Inhaber einer Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz in Luxemburg, die bis zum 4. März 2024 gültig ist, und üben eine nichtselbstständige Tätigkeit auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet aus? Sie können für sich selbst und für Ihre Familienangehörigen bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen.
Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie unter anderem:
- ein monatliches Gehalt beziehen, das mindestens dem monatlichen sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer entspricht;
- in Luxemburg über eine angemessene Unterkunft außerhalb der vom Nationalen Aufnahmeamt verwalteten Strukturen verfügen; und
- auf den Status des vorübergehenden Schutzes verzichten.
Alle Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, und das Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels finden Sie auf unserer Informationsseite.