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Sind Sie einem betrieblichen Zusatzrentensystem angeschlossen?
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Sind Sie als Arbeitnehmer einem betrieblichen Zusatzrentensystem angeschlossen?
Diese Art von System, auch System zur betrieblichen Altersvorsorge genannt, ist ein auf Initiative eines Unternehmens eingerichtetes System, um ihren Arbeitnehmern in folgenden Fällen Leistungen anzubieten:
- bei Renteneintritt; oder
- bei Erwerbsminderung; oder
- im Todesfall; oder
- im Erlebensfall.
Diese betrieblichen Zusatzrentensysteme sollen dazu dienen, die von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern für die gleichen Fälle gezahlten Leistungen zu ergänzen.
Nicht alle Unternehmen richten diese Art von Zusatzrentensystem ein.
Der Arbeitnehmer muss einem betrieblichen Zusatzrentensystem angeschlossen worden sein, um bei seinem Austritt aus dem Unternehmen in den Genuss der dazugehörigen Ansprüche zu kommen. Ob er einem solchen System angeschlossen wurde, kann der Arbeitnehmer in folgenden Dokumenten prüfen:
- in seinem Arbeitsvertrag; oder
- in einem Rentenversicherungsvertrag, der ihm gegebenenfalls ausgehändigt wurde; oder
- in einer Übersicht, die ihm mindestens jährlich zugeschickt wird.
Mehr zu den Bedingungen, um in den Genuss eines betrieblichen Zusatzrentensystems zu gelangen und Einzelheiten in Bezug auf die Aufrechterhaltung, die Übertragung und den Rückkauf der erworbenen Ansprüche finden Sie in unserem Informationstext.