Zum
Beantragen Sie die berufliche Anerkennung oder die Anerkennung von Hochschulabschlüssen über MyGuichet.lu
Zum letzten Mal aktualisiert am
Folgende Anträge können ab sofort online über MyGuichet.lu gestellt werden:
- die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise; und/oder
- die berufliche Anerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsnachweises.
Zur Erinnerung:
- Die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise:
- bildet das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses;
- betrifft nur den Bildungsnachweis oder den akademischen Grad;
- umfasst keine Anerkennung des Studieninhalts und verleiht demnach auch kein Recht zur Ausübung eines Berufs.
- Die berufliche Anerkennung:
- zielt lediglich auf den Zugang zu einem reglementierten Beruf ab (Krankenpfleger, Arzt, Architekt usw.);
- berechtigt nicht dazu, einen akademischen Titel zu führen;
- gibt keinen Aufschluss über die Niveaustufe des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (LQR).
Informieren Sie sich über diese neuen Vorgänge und die Bedingungen für die Anerkennung, indem Sie unsere Informationstexte aufrufen: