Beantragen Sie die berufliche Anerkennung oder die Anerkennung von Hochschulabschlüssen über MyGuichet.lu

Zum letzten Mal aktualisiert am

Folgende Anträge können ab sofort online über MyGuichet.lu gestellt werden:

Zur Erinnerung:

  • Die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise:
    • bildet das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses;
    • betrifft nur den Bildungsnachweis oder den akademischen Grad;
    • umfasst keine Anerkennung des Studieninhalts und verleiht demnach auch kein Recht zur Ausübung eines Berufs.
  • Die berufliche Anerkennung:
    • zielt lediglich auf den Zugang zu einem reglementierten Beruf ab (Krankenpfleger, Arzt, Architekt usw.);
    • berechtigt nicht dazu, einen akademischen Titel zu führen;
    • gibt keinen Aufschluss über die Niveaustufe des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (LQR).

Informieren Sie sich über diese neuen Vorgänge und die Bedingungen für die Anerkennung, indem Sie unsere Informationstexte aufrufen: