Neuigkeiten zum Personalausweis!

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Die Liste der in den luxemburgischen Personalausweisen enthaltenen biometrischen Daten erweitert sich. Ab sofort enthält der elektronische Chip der beantragten Personalausweise zwingend:

  • das Gesichtsbild;
  • die eingescannte Unterschrift des Inhabers;
  • 2 eingescannte Fingerabdrücke des Inhabers, wenn dieser 12 Jahre oder älter ist.

Außerdem ist der übliche Wohnsitz des Inhabers nicht mehr Teil der im Personalausweis enthaltenen Informationen. Somit wird es nicht mehr erforderlich sein, bei einem Umzug einen neuen Personalausweis zu beantragen: eine administrative Entlastung sowohl für die Bürger als auch für die Gemeindeverwaltungen.

Zur Erinnerung: Der luxemburgische Personalausweis weist die Identität und Staatsangehörigkeit seines Inhabers nach. Der Besitz eines Personalausweises ist:

  • Pflicht für Personen ab 15 Jahren, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen und in Luxemburg wohnhaft sind;
  • fakultativ für Kinder unter 15 Jahren, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen und in Luxemburg wohnhaft sind;
  • fakultativ für Personen, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen und im Ausland wohnhaft sind.

Luxemburger mit Wohnsitz in Luxemburg oder im Ausland können bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu einen Antrag auf Erhalt eines Personalausweises stellen.

Luxemburger mit Wohnsitz in Luxemburg können sich zur Beantragung des Personalausweises auch an ihre Gemeindeverwaltung wenden. Luxemburger, die im Ausland wohnen, haben die Möglichkeit, ihren Antrag bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs im Ausland zu stellen (Achtung! Honorarkonsulate sind nicht dazu befugt).

Die Antragsteller müssen im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) eingetragen sein.