EU-Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das EU-Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe ist das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Union (EU) für Beherbergungsbetriebe, die sich durch ihre geringe Umweltbelastung auszeichnen. Dieses Umweltzeichen zeigt den Kunden, dass der ausgezeichnete Betrieb auf hohe Umweltleistungen achtet.

Die Leitlinien für die Vergabe des Umweltzeichens werden gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten ausgearbeitet.

Die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Liechtenstein und Island erkennen das EU-Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe an und verwenden es.

Herausgeber des Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. In Luxemburg wird es vom Umweltamt (Administration de l’environnement) verliehen.

Die Vereinigung Oekozenter Pafendal asbl unterstützt die Betriebe auf dem Weg zum Erwerb des Umweltzeichens und ist für die Nachbereitung zuständig.

Betroffene Personen

Die Bewerbung für die Erteilung des EU-Umweltzeichens ist freiwillig und ist folgenden Betrieben vorbehalten:

  • Hotels;
  • Campingplätzen;
  • Jugendherbergen;
  • Gruppenunterkünften;
  • Bed & Breakfast;
  • Ferienwohnungen.

Für die Beherbergungsbetriebe ist das EU-Umweltzeichen insofern wichtig, als es zur Sichtbarkeit beiträgt und auf internationaler Ebene als vertrauenswürdiges Umweltzeichen anerkannt ist.

Zertifizierte Betriebe zeichnen sich durch ein besonders umweltgerechtes Management aus, da sie vielfältige Maßnahmen zur Prävention oder Einsparung in den Bereichen Energie, Wasser und Abfall umsetzen, die zu einer Verringerung der Umweltverschmutzung führen.

Das Umweltzeichen dient auch dem Gast zur Orientierung und ermöglicht ihm, bewusste Entscheidungen bezüglich seines Reiseziels zu treffen.

In Europa zertifizierte Beherbergungsbetriebe sind im Katalog der Europäischen Kommission aufgeführt. Es gibt auch eine Website für mit dem EU-Umweltzeichen ausgezeichnete Beherbergungsbetriebe in Luxemburg.

Voraussetzungen

Um mit dem EU-Umweltzeichen ausgezeichnet zu werden, müssen interessierte Beherbergungsbetriebe eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Umweltleistung umgesetzt haben.

Diese Betriebe verpflichten sich:

  • den Wasser- und Energieverbrauch einzuschränken;
  • die anfallenden Abfall- und Abwassermengen zu reduzieren;
  • den Einsatz umweltschädlicher Substanzen und Produkte einzuschränken;
  • ihren Kunden ihren Ansatz zum Schutz der Umwelt zu vermitteln und ihr Personal zu sensibilisieren.

Die Vergabe des Umweltzeichens unterliegt der Einhaltung von 22 Muss-Kriterien (außer im Falle von Nichtanwendbarkeit) und 45 Kann-Kriterien bezüglich Umwelt und Gesundheit.

Diese Kriterien sind in 5 Kategorien unterteilt:

  • allgemeine Verwaltung;
  • Energie;
  • Wasser;
  • Abfall und Abwasser; 
  • weitere Kriterien.

Die Muss- und Kann-Kriterien werden regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überarbeitet.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Der antragstellende Betrieb kann sich an das Oekozenter Pafendall asbl wenden, das in Luxemburg damit beauftragt ist, die Betriebe bis zur Zertifizierung zu begleiten, sie hinsichtlich ihrer Bewerbungsunterlagen zu beraten und ihnen den Zertifizierungsprozess zu erklären.

Kosten

Die Kosten für die Vergabe des Umweltzeichens sind in einer Gebührentabelle festgelegt:

Kosten für die Vergabe des Umweltzeichens
Einmalige Gebühren in Euro Art des Betriebs Anzahl der Vollzeitbeschäftigten Umsatz
250 Kleinstunternehmen 1-10 Jahresumsatz oder Jahresbilanz ≤ 2.000.000 €
500 Kleine und mittlere Unternehmen 11-250 Jahresumsatz ≤ 50.000.000 € oder Jahresbilanz ≤ 43.000.000 €
1.000 Standard Mehr als 250  

Die Kosten für die Beantragung einer Erneuerung des Umweltzeichens sind wie folgt:

Kosten für die Beantragung einer Erneuerung des Umweltzeichens
Einmalige Gebühren in Euro Art des Betriebs Anzahl der Vollzeitbeschäftigten Umsatz
125 Kleinstunternehmen 1-10 Jahresumsatz oder Jahresbilanz ≤ 2.000.000 €
250 Kleine und mittlere Unternehmen 11-250 Jahresumsatz ≤ 50.000.000 € oder Jahresbilanz ≤ 43.000.000 €
500 Standard Mehr als 250  

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Selbstbewertung durch den antragstellenden Beherbergungsbetrieb

Beherbergungsbetriebe, die die Zertifizierung mit dem EU-Umweltzeichen anstreben, müssen eine Selbstbewertung ihres Betriebs über einen professionellen Bereich (Profi-Bereich) vornehmen, der ihnen auf der Website des luxemburgischen EcoLabel bereitgestellt wird.

Mit diesem Tool können die Betriebe:

  • ihr Niveau der Einhaltung der Umweltzeichen-Kriterien bewerten;
  • ihre Zertifizierungsunterlagen zusammenstellen und verfolgen;
  • ihren Verbrauch aufzeichnen und ihren Aktionsplan und die Datenblätter aktualisieren;
  • Formulare und Vorlagen herunterladen.

Der professionelle Bereich berechnet automatisch die Mindestpunktzahl, die der Betrieb erreichen muss, und zwar auf der Grundlage der eingegebenen Daten und angebotenen Leistungen.

Mindestpunktzahl, die je nach den gespeicherten Daten und angebotenen Leistungen erreicht werden muss
Art von Betrieb Mindestpunktzahl Gastronomie (Frühstück, Restaurant, Snack-Bar) Grünflächen Spa/Wellness, Schwimmbad, Sportanlage Spa/Wellness, Schwimmbad, Sportanlage für externe Kunden zugänglich
Hotel 20 +3 +3 +3 +5
Jugendherberge 20 +3 +3 +3 +5
Gruppenunterkunft 20 +3 +3 +3 +5
Ferienwohnungen 20 +3 +3 +3 +5
Campingplätze 24 +3 +3 +3 +5

Begleitung durch das Oekozenter Pafendall

Der Berater des Oekozenter kann den antragstellenden Betrieb bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen beraten und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen, um die Kriterien zu erfüllen. Diese individuelle Begleitung ist kostenlos.

Sobald die Bewerbungsunterlagen zusammengestellt sind, unterzeichnen das Oekozenter Pafendall asbl und der Betrieb die endgültige Bewerbung, die dann zur Prüfung an das Umweltamt übermittelt wird.

Das Oekozenter Pafendall asbl steht dem antragstellenden Betrieb für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Prüfung der Bewerbung durch das Umweltamt

Wenn die Bewerbung zulässig ist, nimmt das Umweltamt eine Besichtigung des Betriebs vor und prüft, ob der Antrag die Anforderungen der Vergabekriterien erfüllt.

Falls ja, unterzeichnet es den Vertrag über die Nutzung des Umweltzeichens mit dem antragstellenden Betrieb.

Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erhält der Betrieb die Urkunde des EU-Umweltzeichens.

Die Europäische Kommission wird vom Umweltamt über die Vergabe des EU-Umweltzeichens unterrichtet.

Gültigkeit und Erneuerung des EU-Umweltzeichens

Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe werden derzeit verlängert und sollen bis Ende 2027 gültig sein.

Vor Ablauf wird der Betrieb vom Oekozenter Pafendall asbl bezüglich der Erneuerung oder Rückgabe kontaktiert.

Rechtsbehelfe

Gegen Entscheidungen bezüglich des EU-Umweltzeichens für Beherbergungsbetriebe kann vor den Verwaltungsgerichten Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung der angefochtenen Entscheidung einzulegen, andernfalls verfällt dieses Recht.

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

EcoLabel Luxembourg

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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