EU-Ecolabel
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Das EU-Ecolabel ist ein europäisches Umweltgütesiegel für Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte.
Mit diesem Gütesiegel ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen unterscheiden sich dadurch, dass sie während ihres gesamten Lebenszyklus geringere Umweltauswirkungen aufweisen.
Der Verbraucher kann anhand des EU-Ecolabels umweltfreundlichere und gesündere Produkte identifizieren. Gleichzeitig erlaubt das Gütesiegel Unternehmen, ihr Umweltengagement nach außen sichtbar zu machen.
Unternehmen, die das europäische Umweltgütesiegel für ein oder mehrere Produkte bzw. Dienstleistungen einsetzen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag beim Umweltamt ( Administration de l'environnement) stellen.
Betroffene Personen
Betroffene Unternehmen
Alle Produzenten, Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Dienstleister, die auf die geringeren Umweltauswirkungen ihrer Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam machen möchten, können das EU-Ecolabel beantragen.
Betroffene Produkte
Das EU-Ecolabel richtet sich an ein breites Spektrum von Produkten (Reinigungsmittel, Farben und Lacke, Elektrogeräte usw.) und Dienstleistungen (Campingplätze, Beherbergungsbetriebe usw.), die kostenlos oder gegen Entgelt verbraucht oder genutzt werden. Eine Liste aller in Frage kommenden Produkte und Dienstleistungen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Lebensmittel, pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Geräte sind vom EU-Ecolabel ausgenommen.
Voraussetzungen
Interessenten sollten zunächst überprüfen, ob das betreffende Produkt bzw. die betreffende Dienstleistung in Frage kommt und die vorgegebenen Kriterien für die Zuteilung des EU-Ecolabels erfüllt, bevor sie ihr Antragsdossier erstellen.
Hierbei hilft die Liste der in Frage kommenden Produktgruppen, die außerdem produktgruppen- oder dienstleistungsspezifische Leitfäden zur Erstellung des Antragsdossiers enthält.
Unternehmen sollten bereits mit dem Umweltamt Kontakt aufnehmen, wenn sie beginnen, ihr Antragsdossier zu erstellen. Dort bekommen sie u.a. Informationen zu den Vergabegrundlagen und zu den Unterlagen, die zusammen mit dem Antrag einzureichen sind.
Kosten
Der Antragsteller muss eine Gebühr entrichten, um das EU-Ecolabel auf seinen Produkten und Werbeträgern nutzen zu dürfen.
Die Höhe der Gebühr hängt von der Unternehmensgröße ab:
- 250 Euro für Kleinstunternehmen;
- 500 Euro für kleine und mittlere Unternehmen;
- 1.000 Euro für alle anderen Unternehmen.
Auf die Gebühr werden folgende Nachlässe gewährt:
- 30% für alle Unternehmen, die im EMAS-System registriert sind;
- 15% für alle nach ISO 14001 zertifizierten Unternehmen.
Die Nachlässe sind nicht kumulierbar. Unternehmen, die beide Bedingungen erfüllen, erhalten nur den höheren der beiden Nachlässe.
Darüber hinaus muss der Antragsteller für alle Kosten im Zusammenhang mit Tests und Konformitätsprüfungen hinsichtlich der Kriterien des EU-Ecolabels aufkommen. Hierzu zählen auch Reise- und Unterkunftskosten, wenn eine Überprüfung durch die Verwaltung außerhalb des Mitgliedsstaats erforderlich ist, in dem der Antrag gestellt wurde.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt formlos auf Papier per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Abteilung des Umweltamts.
Das Antragsdossier muss folgende Angaben enthalten:
- vollständige Anschrift des Antragstellers;
- betroffene Produktgruppe;
- umfassende Beschreibung des Produkts bzw. der Dienstleistung;
- Dokumente, Testergebnisse, Datenblätter, Erklärungen usw. zum Produkt bzw. zur Dienstleistung;
- Zahlungsnachweis für die Gebühr;
- alle gegebenenfalls vom Umweltamt angeforderten zusätzlichen Informationen.
Aus dem Antragsdossier muss hervorgehen, dass das Produkt bzw. die Dienstleistung alle Vergabegrundlagen erfüllt. Außerdem sollten sämtliche Dokumente, die zum Verständnis des Antrags beitragen, enthalten sein.
Sobald das vollständige Antragsdossier beim Umweltamt eingegangen ist, erhält der Antragsteller eine Registrierungsnummer.
Innerhalb von 30 Tagen nach Zuteilung der Registrierungsnummer schließt der Antragsteller mit dem Umweltamt einen Vertrag, der die Nutzungsbedingungen für das EU-Ecolabel festlegt.
Nach Vertragsabschluss kann der Antragsteller das Gütesiegel auf dem Produkt bzw. der Dienstleistung und den dazugehörigen Werbeträgern nutzen.
Änderung oder Verlängerung des Gütesiegels
Ein Änderungsantrag ist zu stellen, wenn:
- sich die Produkt- oder Dienstleistungsspezifikationen ändern oder;
- eine größere Produktpalette als ursprünglich vorgesehen das EU-Ecolabel erhalten soll.
Im Änderungsantrag muss die genaue Art der Änderung angegeben werden.
Ein Verlängerungsantrag ist zu stellen, wenn der Vertrag abläuft und das Gütesiegel weiterhin genutzt werden soll.
Die Gebühr für Änderungen und Verlängerungen beträgt:
- 125 Euro für Kleinstunternehmen;
- 250 Euro für kleine und mittlere Unternehmen;
- 500 Euro für alle anderen Unternehmen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Umweltamt Qualität und Projektmanagement
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 40 56 56 519
- Telefon:
- (+352) 40 56 56 618
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (CE) n° 66/2010 du Parlement européen et du Conseil du 25 novembre 2009
établissant le label écologique de l'UE
-
Règlement (UE) n° 782/2013 de la Commission du 14 août du 2013
modifiant l’annexe III du règlement (UE) n ° 66/2010 du Parlement européen et du Conseil établissant le label écologique de l’Union européenne
-
Loi du 26 décembre 2012
portant certaines modalités d'application et sanction du règlement (CE) N° 66/2010 du 25 novembre 2009 établissant le label écologique de l'Union européenne
-
Règlement grand-ducal du 12 février 2015
déterminant le barème tarifaire et les modalités de paiement des redevances associées au label écologique
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