Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen (Pharmakovigilanz)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Diese Seite enthält Informationen, die Ihnen ermöglichen, Nebenwirkungen zu melden, die vermutlich im Zusammenhang mit der Einnahme eines Arzneimittels stehen. Es gibt 2 Vorgänge, einen für Gesundheitsdienstleister und einen für Patienten.

Zusammenfassung:

Bei Verdacht auf unerwünschte Nebenwirkungen, die mit der Einnahme eines Arzneimittels in Zusammenhang stehen könnten, müssen oder können Sie je nach Ihrem Status (Gesundheitsdienstleister oder Patient) eine Meldung an die Abteilung Pharmazie und Medikamente (DPM) der Gesundheitsbehörde oder an das Regionale Zentrum für Pharmakovigilanz (CRPV) von Nancy (Frankreich) richten.

Die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) umfasst die Aktivitäten, die zur Überwachung, zur Beurteilung, zum Verständnis und zur Vorbeugung von unerwünschten Wirkungen in Verbindung mit der Nutzung von Arzneimitteln beim Menschen dienen.

Diese fortlaufende Überwachung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdienstleistern und den Patienten.

Die Meldung von Nebenwirkungen, die vermutlich im Zusammenhang mit der Einnahme eines Arzneimittels oder der Verabreichung eins Impfstoffs stehen, dient dazu, nützliche Informationen über die potenziellen Risiken von Arzneimitteln für die Gesundheit der Patienten und die öffentliche Gesundheit im Allgemeinen zu sammeln. Sie ermöglicht es:

  • die Sicherheit der Anwendung und den ordnungsgemäßen Gebrauch von Arzneimitteln zu gewährleisten;
  • kontinuierlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Patienten zu gewährleisten.

Diese Informationen betreffen insbesondere die Nebenwirkungen, die bei Menschen in den folgenden Fällen auftreten:

  • beim Gebrauch eines Arzneimittels gemäß den zugelassenen Indikationen;
  • beim Gebrauch eines Arzneimittels entgegen den zugelassenen Indikationen.

Sie betreffen ebenfalls eine Reihe von besonderen Situationen mit oder ohne entsprechende Nebenwirkungen wie Medikationsfehler, Missbrauch, unsachgemäßer Gebrauch, Überdosierung, Verwendung ohne Marktzulassung, versehentliche Exposition oder Exposition während der Schwangerschaft oder der Stillzeit.

Diese Informationen sind Gegenstand einer wissenschaftlichen Beurteilung, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Vorbeugung und/oder Verminderung der Risiken aus dem Arzneimittelverbrauch.

Betroffene Personen

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen sind zur Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen verpflichtet.

Die anderen Gesundheitsdienstleister und Patienten können diese melden, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

Die Abteilung Pharmazie und Medikamente (Division de la pharmacie et des médicaments - DPM) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé):

  • ist in Luxemburg die zuständige Behörde für Pharmakovigilanz; und
  • arbeitet mit dem Regionalen Zentrum für Pharmakovigilanz von Nancy (Centre régional de pharmacovigilance - CRPV) (Frankreich) zusammen.

Kosten

Die Meldung ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Meldung

Sie können eine mutmaßliche Nebenwirkung eines Arzneimittels online über MyGuichet.lu melden.

Dieser Vorgang kann folgendermaßen durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung, wobei Sie sich authentisieren anhand:
    • eines LuxTrust-Produkts; oder
    • eines elektronischen Personalausweises (eID); oder
    • eines eIDAS-Identifizierungsmittels eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums; oder
  • ohne Authentifizierung.

Falls Sie keinen Zugang zu MyGuichet.lu haben, können Sie:

  • das unten zum Herunterladen bereitstehende Formular zur Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen verwenden und wie folgt einsenden:
  • sich direkt telefonisch unter der Nummer (+33) 3 83 65 60 85 an das CRPV von Nancy wenden.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung, in der erläutert wird, wie personenbezogene Daten im Rahmen von Pharmakovigilanz-Meldungen verarbeitet werden, kann hier in deutscher Sprache (Pdf, 50 KB) aufgerufen werden.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Gesundheitsdienstleister

Patienten

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Abteilung Pharmazie und Medikamente

Adresse:
2, rue Thomas Edison L-1445 Strassen

Regionales Pharmakovigilanzzentrum Nancy

Adresse:
CHRU de Nancy - Hôpitaux de Brabois (Bâtiment BBB), rue du Morvan F-54511 Vandoeuvre les Nancy CEDEX Frankreich

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Meldepflicht für Infektionskrankheiten

Links

Weitere Informationen

Pharmakovigilanz

auf SanteSecu.lu

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.