Erstellung eines CovidCheck-Zertifikats über MyGuichet.lu infolge eines negativen Antigen-Schnelltests (Meldung eines COVID-19-Schnelltests)

Zum letzten Mal aktualisiert am 16.08.2023

Ärzte, Apotheker und bestimmte andere Gesundheitsdienstleister können ihren Patienten Zertifikate für einen negativen COVID-19-Antigen-Schnelltest ausstellen.

Bei diesen Zertifikaten handelt es sich um EU Digital COVID Certificates (EU DCC) – in Luxemburg „CovidCheck-Zertifikate“ genannt –, die:

  • spätestens ab dem 1. Juli 2021 in den folgenden Ländern gültig sein werden:
    • in der gesamten Europäischen Union (EU);
    • in Island;
    • in Liechtenstein;
    • in Norwegen;
    • in der Schweiz;
  • einen gesicherten QR-Code enthalten, der zur Prüfung der Echtheit des Zertifikats von den Anwendungen der Teilnehmerstaaten gelesen werden kann.

Gesundheitsdienstleister können über MyGuichet.lu ein CovidCheck-Zertifikat infolge eines negativen Antigen-Schnelltests erstellen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung.

Zur Erinnerung: Das CovidCheck-Zertifikat ist ein Nachweis in Digital- oder Papierform, dass eine Person:

  • gegen COVID-19 geimpft wurde; oder
  • ein negatives COVID-19-Testergebnis erhalten hat; oder
  • von COVID-19 genesen ist.

Die Gültigkeit des CovidCheck-Zertifikats variiert je nach Fall (Impfung, Test, Genesung).

Zielgruppe

Dieser Vorgang betrifft die folgenden Gesundheitsdienstleister, die in Luxemburg zur Ausübung ihres Berufs zugelassen sind:

  • Ärzte;
  • Apotheker;
  • Pflegehelfer;
  • Krankenpfleger, Anästhesie- und Reanimations-Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Krankenpfleger in der Psychiatrie;
  • Hebammen;
  • Laboranten;
  • Physiotherapeuten und Osteopathen.

Es erfolgt eine Kontrolle anhand der Informationen, die im Register für Gesundheitsberufe hinterlegt sind.

Voraussetzungen

Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss negativ sein, damit ein CovidCheck-Zertifikat erstellt werden kann.

Kosten

Die Erstellung eines CovidCheck-Zertifikats infolge eines negativen Antigen-Schnelltests ist für den Gesundheitsdienstleister kostenlos.

Die Ausstellung dieses Zertifikats darf dem Patienten nicht höher in Rechnung gestellt werden als die Ausstellung eines Zertifikats in anderer Form.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Gesundheitsdienstleister können eine digitale Version des CovidCheck-Zertifikats für einen negativen Antigen-Schnelltest erstellen, indem sie ein Online-Formular benutzen, das in ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Der Gesundheitsdienstleister, der den Antrag einreicht, benötigt:

  • ein LuxTrust-Produkt; oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID).

Wie funktioniert MyGuichet.lu?

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher weder einen privaten noch einen beruflichen Bereich:

    Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
    1. Registrierung als Nutzer;
    2. Erstellung des beruflichen Bereichs.
  • Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.

  • Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, hat schon einen beruflichen Bereich: Der bestehende berufliche Bereich kann genutzt werden.

Beim Online-Vorgang gibt der Gesundheitsdienstleister zunächst Folgendes an:

  • die 13-stellige nationale Identifikationsnummer des getesteten Patienten;

Achtung: Wird die Identifikationsnummer beim Online-Vorgang nicht angegeben, wird das CovidCheck-Zertifikat nicht in digitaler Form im privaten Bereich des Patienten auf MyGuichet.lu verfügbar sein.

  • Nachname(n) und Vorname(n) des Patienten, wie sie auf seinem Personalausweis stehen, sowie sein Geburtsdatum.

Anschließend gibt der Gesundheitsdienstleister Informationen zum Test an:

  • Testergebnis: positiv oder negativ. Bei einem positiven Testergebnis kann der Vorgang nicht durchführt werden;
  • die getestete Krankheit, in diesem Fall COVID-19;
  • die Art und den Namen des Tests;
  • das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Tests.

Achtung: Der Online-Antrag muss durch Klicken auf „Übermitteln“ bestätigt werden.

Der Gesundheitsdienstleister:

  • erhält im Anschluss an die Übermittlung des Antrags eine Bestätigung per E-Mail, dass der Antrag eingegangen ist;
  • kann somit ein CovidCheck-Zertifikat für einen negativen Antigen-Schnelltest in digitaler Form erstellen, das im Tab „Nachrichten“ des entsprechenden Vorgangs verfügbar ist;
  • druckt das CovidCheck-Zertifikat aus und händigt es dem Patienten in Papierform aus.

Das so erstellte CovidCheck-Zertifikat kann vom Patienten online in seinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu heruntergeladen und/oder eingesehen werden, vorausgesetzt, seine 13-stellige nationale Identifikationsnummer wurde beim Vorgang vom Gesundheitsdienstleister angegeben.

Dieser Vorgang ist zugelassenen Gesundheitsdienstleistern vorbehalten. Für den Fall, dass die angegebenen Daten nicht erkannt werden, obwohl der Antragsteller berechtigt ist, CovidCheck-Zertifikate auszustellen, kann sich die betreffende Person, per E-Mail an die Gesundheitsbehörde wenden: professions.medicales@ms.etat.lu.

CovidCheck.lu

Die CovidCheck-Zertifikate, die in Luxemburg infolge eines negativen Antigen-Schnelltests ausgestellt werden, enthalten einen gesicherten QR-Code, mit dem die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate überprüft werden können. Der QR-Code kann gescannt werden mit:

  • der App CovidCheck.lu, die von der Luxemburger Regierung zur Verfügung gestellt wird; und
  • den entsprechenden Anwendungen der Staaten, die am System teilnehmen:
    • 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
    • Island;
    • Liechtenstein;
    • Norwegen;
    • Schweiz.

Die App CovidCheck.lu kann im Apple App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden.

Formulare/Online-Dienste

Ein CovidCheck-Zertifikat für einen negativen Antigen-Schnelltest generieren (Meldung eines COVID-19-Schnelltests)

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Générer un CovidCheck Certificat de test antigénique rapide (TAR) négatif (déclaration de test rapide COVID-19)

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Generate a CovidCheck Certificate for a negative rapid antigen test (COVID-19 rapid test declaration)

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