Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die in der EU-Verordnung vorgesehene Zuverlässigkeitsüberprüfung:
- dient der Verstärkung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt; und
- ist eine präventive Maßnahme gegen Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit.
Die Verordnung unterscheidet zwischen:
- der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung (Gültigkeit: 12 Monate); und
- der normalen Zuverlässigkeitsüberprüfung (Gültigkeit: 36 Monate).
Diese 2 Arten der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden entsprechend den von der antragstellenden Person im Rahmen ihrer Funktionen ausgeübten Tätigkeiten, die mit der Flughafensicherheit zu tun haben, angewandt.
Betroffene Personen
Personen, die:
- in Luxemburg oder im Ausland leben; und
- eine Tätigkeit ausüben, die mit der Sicherheit am Flughafen von Luxemburg zu tun hat.
Von der normalen Zuverlässigkeitsüberprüfung betroffene Personen
Folgende Personen müssen eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich absolvieren:
- Personen, die Kontrollen und Zugangskontrollen oder andere Sicherheitskontrollen in anderen Bereichen als Sicherheitsbereichen durchführen; oder
- Personen, die unbegleiteten Zugang haben zu:
- Luftfracht und Luftpost;
- Post und Material von Luftfahrtunternehmen;
- Bordvorräten und Flughafenlieferungen.
Von der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung betroffene Personen
Folgende Personen müssen eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich absolvieren:
- Personen, die eine Zugangskarte für den Flughafen benötigen;
- Personen, die eine „Crew Card“ im Rahmen ihrer Funktionen benötigen;
- Personen, die zum Sicherheitspersonal gehören und Kontrollen am Flughafen durchführen (sowie die Verantwortlichen der betreffenden Mitarbeiter des Sicherheitspersonals, die ebenfalls eine Zugangskarte für den Flughafen benötigen);
- Personen, die Administratorrechte besitzen;
- Personen, die einen unüberwachten und unbegrenzten Zugang zu den kritischen Daten und Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen haben, die für die Zwecke der Sicherheit der Zivilluftfahrt verwendet werden;
- Personen, die Gegenstand eines Antrags der DAC sind:
- EU-Ausbilder und EU-Validierer für die Luftsicherheit;
- Sicherheitsverantwortliche der reglementierten Beauftragten;
- Sicherheitsverantwortliche der bekannten Versender;
- Sicherheitsverantwortliche der reglementierten Lieferanten.
Voraussetzungen
Jede Person, die Zugang zu den Sicherheitsbereichen des Flughafens von Luxemburg hat, muss erfolgreich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung absolvieren.
Kosten
Im Vorfeld der Antragstellung ist eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro zu entrichten. Die Gebühr muss nicht entrichtet werden, wenn die betreffende Person ein Beamter oder Angestellter des Staates ist, der im Rahmen seiner Funktionen handelt, oder wenn die betreffende Person den Arbeitgeber gewechselt hat.
Der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr ist dem Antrag beizufügen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung wird online über MyGuichet.lu an die Großherzogliche Polizei übermittelt, dies von:
- der Stelle, zu der die antragstellende Person gehört: In diesem Fall ist ein „beruflicher Bereich“ zu verwenden; oder
- ansonsten von der antragstellenden Person selbst: In diesem Fall ist ein „privater Bereich“ zu verwenden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- die persönlichen Angaben zur antragstellenden Person;
- die Art des Arbeitsvertrags oder der rechtlichen Beziehung zwischen der antragstellenden Person und dem Flughafen von Luxemburg;
- eine Liste aller Wohnorte der letzten 5 Jahre;
- Auskünfte zu den Beschäftigungen, Ausbildungen und Lücken im Lebenslauf, die mindestens die letzten 5 Jahre abdecken. Jede Lücke im Lebenslauf (Beschäftigung oder Ausbildung) von mehr als 28 Tagen muss angegeben bzw. erklärt werden.
Belege
Die antragstellende Person muss die folgenden Dokumente beifügen:
- eine von ihr unterzeichnete Erklärung (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“), die Folgendes enthält:
- ihre Einwilligung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung;
- ihre Einwilligung zur Einholung jeglicher verfügbaren oder direkt zugänglichen Informationen im Zusammenhang mit dem Antrag bei den zuständigen nationalen Behörden oder jedes gleichwertigen Dokuments bei den Behörden der Wohnsitzländer der letzten 5 Jahre oder der Länder, deren Staatsangehörigkeit sie besitzt;
- eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses;
- ein Passbild;
- einen vor weniger als 3 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Strafregister der bei der Auflistung der Wohnorte der letzten 5 Jahre genannten Länder;
- einen Beleg über die Zahlung der Verwaltungsgebühr von 25 Euro. Die Verwaltungsgebühr muss nicht entrichtet werden, wenn die betreffende Person ein Beamter oder Angestellter des Staates ist, der im Rahmen seiner Funktionen handelt, oder wenn die Person den Arbeitgeber gewechselt hat;
- den Stempel und die Unterschrift:
- der Stelle, zu der die antragstellende Person gehört, welchen eine Bestätigung der Stelle betreffend die Begründetheit und die Gründe des Antrags vorangeht; oder
- ist keine solche Stelle impliziert, sonstige Dokumente als Nachweis für das Rechtsverhältnis der antragstellenden Person zum Flughafen von Luxemburg;
- Ausbildungs- und Beschäftigungsnachweise der letzten 5 Jahre;
- eine vor weniger als 3 Monaten ausgestellte Wohnsitzbescheinigung;
- sonstige Unterlagen, die für die Prüfung des Antrags von Belang sein könnten.
Mitteilung/Zustellung der Entscheidung
Der antragstellenden Person werden die Ergebnisse bzw. die Entscheidung betreffend die Zuverlässigkeitsüberprüfung mitgeteilt.
Gültigkeit
Erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfungen haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Normale Zuverlässigkeitsüberprüfungen haben eine Gültigkeit von 36 Monaten.
Wiederholung
Die Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung:
- kann frühestens 6 Monate und spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der derzeitigen Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt werden;
- wird mit Ablauf der vorherigen Entscheidung wirksam.
Strafen
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können bestraft werden mit:
- einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr; und
- einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro;
- oder nur einer dieser beiden Strafen.
Bei einem wiederholten Verstoß binnen 5 Jahren ab dem Tag, an dem der Zuwiderhandelnde seine Strafe verbüßt hat oder diese verjährt ist, kann eine Strafe in Höhe des doppelten Höchststrafmaßes verhängt werden.
Erneute Überprüfung der Akte
Widerspruch am Ende des Verfahrens
Eine Person, die die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht erfolgreich absolviert hat, wird per Einschreiben mit Rückschein davon in Kenntnis gesetzt. Dieses Schreiben enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, das heißt die Rechtsbehelfe, die der antragstellenden Person zur Verfügung stehen, um gegebenenfalls Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung für Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung
-
Großherzogliche Polizei - Generaldirektion Abteilung für Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung
- Adresse:
- 1 A-F, rue de Trèves L-2632 Findel Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 244 244
- E-Mail:
- upa@police.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Règlement d'exécution (UE) 2019/103 de la Commission du 23 janvier 2019
modifiant le règlement (UE) 2015/1998 en ce qui concerne la clarification, l'harmonisation et la simplification ainsi que le renforcement de certaines mesures de sûreté aérienne spécifiques
-
Loi modifiée du 26 juillet 2002
sur la police et sur l'exploitation de l'aéroport de Luxembourg ainsi que sur la construction d'une nouvelle aérogare
-
Règlement grand-ducal du 24 février 2016
relatif aux conditions d'accès à l'aéroport de Luxembourg et aux contrôles de sûreté y applicables
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