Lebensmittelsicherheit – Überblick

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Ziel des Lebensmittelrechts ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und das Leben der Menschen zu gewährleisten.

Diese Grundsätze gelten für alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, einschließlich Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

Die Lebensmittelsicherheit umfasst mehrere Bereiche, darunter Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung, Verpackung und Rückverfolgbarkeit von Produkten.

In Luxemburg ist die Luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) für die Umsetzung der Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit zuständig.

Betroffene Personen

Sämtliche Unternehmen und Betriebe, die Lebensmittel, einschließlich Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, produzieren, verarbeiten und/oder vertreiben, müssen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht einhalten.

Beispiele: Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Kindertagesstätten, im Bereich der Verpackung, Ausfuhr oder Einfuhr von Lebensmitteln tätige Unternehmen, Supermärkte, Großhändler, Verteiler usw.

Vorgehensweise und Details

Registrierungspflicht

Alle in Luxemburg ansässigen Unternehmen oder Betriebe der Lebensmittelkette müssen bei den zuständigen Behörden registriert sein.

So muss jeder Lebensmittelunternehmer jeden der Betriebe, für die er verantwortlich ist und die Lebensmittel produzieren, verarbeiten und/oder vertreiben, bei der ALVA registrieren lassen.

Rücknahmeverfahren und Benachrichtigung der zuständigen Behörden

Ist ein Lebensmittelunternehmer der Ansicht oder hat er Grund zur Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, produziertes, verarbeitetes, entwickeltes oder vertriebenes Lebensmittel die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt, so muss er:

  • unverzüglich Verfahren zur Rücknahme des betreffenden Lebensmittels vom Markt einleiten, wenn sich das Lebensmittel nicht mehr unter seiner direkten Kontrolle befindet; und
  • die ALVA in Kenntnis setzen.

Wenn das Produkt den Verbraucher erreicht haben könnte, muss der Unternehmer:

  • die Verbraucher unter Angabe der Gründe für den Rückruf informieren;
  • falls erforderlich, bereits an Verbraucher gelieferte Produkte zurückrufen, sollten andere Maßnahmen nicht ausreichen, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu erreichen.

Kennzeichnung

Zweck der Kennzeichnung ist es, die Verbraucher zu informieren und faire Praktiken im Lebensmittelhandel zu gewährleisten. Sie ist das erste Kommunikationsmittel zwischen dem Lebensmittelhersteller und -verkäufer einerseits und dem Käufer und Verbraucher andererseits.

Auf dem Portal für Lebensmittelsicherheit ist ein allgemeiner Leitfaden zur Kennzeichnung verfügbar. Außerdem stellt die Handwerkskammer Informationsblätter zur Kennzeichnung allergener Zutaten zur Verfügung.

Hygiene

Alle Lebensmittelunternehmen müssen bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene einhalten.

Diese Verpflichtungen hängen von der Art und Größe ihrer Produktion ab (zum Beispiel angemessene Einrichtung der Produktionsräume, Einführung eines Eigenkontrollsystems nach den Grundätzen des HACCP-Systems).

Interessierte Personen können bei der Handwerkskammer einen Leitfaden für gute Hygienepraxis bestellen und/oder sich für Weiterbildungskurse im Bereich des Lebensmittelhandwerks anmelden.

Rückverfolgbarkeit

Lebensmittelunternehmer müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln einrichten.

Hierzu steht auf dem Portal für Lebensmittelsicherheit ein erläuternder Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln zur Verfügung.

Dieser Leitfaden gilt für alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebens- und Futtermitteln.

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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