Lebensmittelsicherheit – Überblick
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Ziel des Lebensmittelrechts ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und das Leben der Menschen zu gewährleisten.
Diese Grundsätze gelten für alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, einschließlich Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
Die Lebensmittelsicherheit umfasst mehrere Bereiche, darunter Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung, Verpackung und Rückverfolgbarkeit von Produkten.
In Luxemburg ist die Luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) für die Umsetzung der Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit zuständig.
Betroffene Personen
Sämtliche Unternehmen und Betriebe, die Lebensmittel, einschließlich Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, produzieren, verarbeiten und/oder vertreiben, müssen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht einhalten.
Beispiele: Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Kindertagesstätten, im Bereich der Verpackung, Ausfuhr oder Einfuhr von Lebensmitteln tätige Unternehmen, Supermärkte, Großhändler, Verteiler usw.
Vorgehensweise und Details
Registrierungspflicht
Alle in Luxemburg ansässigen Unternehmen oder Betriebe der Lebensmittelkette müssen bei den zuständigen Behörden registriert sein.
So muss jeder Lebensmittelunternehmer jeden der Betriebe, für die er verantwortlich ist und die Lebensmittel produzieren, verarbeiten und/oder vertreiben, bei der ALVA registrieren lassen.
Rücknahmeverfahren und Benachrichtigung der zuständigen Behörden
Ist ein Lebensmittelunternehmer der Ansicht oder hat er Grund zur Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, produziertes, verarbeitetes, entwickeltes oder vertriebenes Lebensmittel die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt, so muss er:
- unverzüglich Verfahren zur Rücknahme des betreffenden Lebensmittels vom Markt einleiten, wenn sich das Lebensmittel nicht mehr unter seiner direkten Kontrolle befindet; und
- die ALVA in Kenntnis setzen.
Wenn das Produkt den Verbraucher erreicht haben könnte, muss der Unternehmer:
- die Verbraucher unter Angabe der Gründe für den Rückruf informieren;
- falls erforderlich, bereits an Verbraucher gelieferte Produkte zurückrufen, sollten andere Maßnahmen nicht ausreichen, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu erreichen.
Kennzeichnung
Zweck der Kennzeichnung ist es, die Verbraucher zu informieren und faire Praktiken im Lebensmittelhandel zu gewährleisten. Sie ist das erste Kommunikationsmittel zwischen dem Lebensmittelhersteller und -verkäufer einerseits und dem Käufer und Verbraucher andererseits.
Auf dem Portal für Lebensmittelsicherheit ist ein allgemeiner Leitfaden zur Kennzeichnung verfügbar. Außerdem stellt die Handwerkskammer Informationsblätter zur Kennzeichnung allergener Zutaten zur Verfügung.
Hygiene
Alle Lebensmittelunternehmen müssen bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene einhalten.
Diese Verpflichtungen hängen von der Art und Größe ihrer Produktion ab (zum Beispiel angemessene Einrichtung der Produktionsräume, Einführung eines Eigenkontrollsystems nach den Grundätzen des HACCP-Systems).
Interessierte Personen können bei der Handwerkskammer einen Leitfaden für gute Hygienepraxis bestellen und/oder sich für Weiterbildungskurse im Bereich des Lebensmittelhandwerks anmelden.
Rückverfolgbarkeit
Lebensmittelunternehmer müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln einrichten.
Hierzu steht auf dem Portal für Lebensmittelsicherheit ein erläuternder Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln zur Verfügung.
Dieser Leitfaden gilt für alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebens- und Futtermitteln.
Zuständige Kontaktstellen
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Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
- Adresse:
- 7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
- E-Mail:
- info@alva.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Denrées alimentaires
sur le site de la Sécurité alimentaire
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Étiquetage des denrées alimentaires
sur le site de la Sécurité alimentaire
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Traçabilité des aliments
sur le site de la Sécurité alimentaire
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Hygiène, étiquetage et traçabilité
sur le site de la Chambre des métiers
Rechtsgrundlagen
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Règlement CE N° 178/2002 du Parlement européen et du Conseil du 28 janvier 2002
établissant les principes généraux et les prescriptions générales de la législation alimentaire, instituant l'Autorité européenne de sécurité des aliments et fixant des procédures relatives à la sécurité des denrées alimentaires
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Règlement CE N° 852/2004 du Parlement européen et du Conseil du 29 avril 2004
relatif à l'hygiène des denrées alimentaire
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Règlement CE n° 853/2004 du Parlement européen et du Conseil du 29 avril 2004
fixant des règles spécifiques d’hygiène applicables aux denrées alimentaires d’origine animale
-
Règlement CE n° 882/2004 du Parlement européen et du Conseil du 29 avril 2004
relatif aux contrôles officiels effectués pour s'assurer de la conformité avec la législation sur les aliments pour animaux et les denrées alimentaires et avec les dispositions relatives à la santé animale et au bien-être des animaux
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