Einreichung eines Restrukturierungsplans
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Das Gesetz vom 7. August 2023 über die Erhaltung der Unternehmen ermöglicht es Ihnen, die Eröffnung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens zu beantragen, um:
- einen Zahlungsaufschub mit dem Ziel zu erhalten, eine gütliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu ermöglichen;
- die kollektive Zustimmung Ihrer Gläubiger zu einem Restrukturierungsplan zu erhalten; oder
- die gerichtlich angeordnete Übertragung aller oder eines Teils Ihrer Vermögenswerte oder Aktivitäten an einen oder mehrere Dritte zu ermöglichen.
Wenn Sie das Ziel haben, die Zustimmung Ihrer Gläubiger zu einem Restrukturierungsplan zu erhalten, muss dieser Plan bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts eingereicht werden. Sie können diese Einreichung online über MyGuichet.lu vornehmen.
Betroffene Personen
Schuldner, die die Eröffnung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens beantragen, um die Zustimmung ihrer Gläubiger zu einem Restrukturierungsplan zu erhalten (gerichtliche Restrukturierung durch kollektive Einigung).
Bei den Schuldnern kann es sich um Folgende handeln:
- Kaufleute, die natürliche Personen sind;
- Handelsgesellschaften;
- Handwerker; oder
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Voraussetzungen
Wenn die im Gesetz vom 7. August 2023 festgelegten Bedingungen erfüllt sind, erlässt das Gericht ein Urteil zur Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens. Das Eröffnungsurteil legt Folgendes fest:
- die Dauer des Zahlungsaufschubs;
- einen Termin für die Sitzung, bei der über den Restrukturierungsplan abgestimmt wird, falls es sich um ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren handelt, das die Zustimmung der Gläubiger zum Ziel hat.
Dieses Urteil wird Ihnen von der Geschäftsstelle des Gerichts zugestellt.
Nachdem Sie dieses Urteil erhalten haben, müssen Sie als Schuldner den Restrukturierungsplan ausarbeiten. Dieser besteht aus einem darstellenden Teil (Identität des Schuldners, wirtschaftliche Lage, betroffene Forderungen usw.) und einem gestaltenden Teil (Maßnahmen, die zur Befriedigung der Gläubiger ergriffen werden sollen, und Dauer der vorgeschlagenen Maßnahmen).
Sie können das Gericht bitten, einen gerichtlichen Sachwalter (mandataire de justice) zu ernennen, der Ihnen bei der Ausarbeitung des Restrukturierungsplans helfen kann.
Fristen
Sie müssen den Restrukturierungsplan mindestens 20 Tage vor der Sitzung bei der Geschäftsstelle einreichen, die zur Abstimmung über den Plan und zur Entscheidung über seine Genehmigung anberaumt wurde.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Restrukturierungsplans
Sie können den Restrukturierungsplan folgendermaßen einreichen:
- direkt bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts, das das Urteil zur Eröffnung des gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens erlassen hat; oder
- auf dem Postweg; oder
- online über MyGuichet.lu.
Der Online-Vorgang kann ohne Authentifizierung erledigt werden, das heißt, Sie benötigen dafür kein LuxTrust-Produkt bzw. keinen elektronischen Personalausweis (eID) .
Wenn Sie das Verfahren online durchführen, müssen Sie die vom Assistenten geforderten Informationen ausfüllen und den von Ihnen ausgearbeiteten Restrukturierungsplan als Anlage übermitteln.
Fortführung des Verfahrens
Nach der Einreichung bei der Geschäftsstelle wird der von Ihnen vorgeschlagene Restrukturierungsplan den Gläubigern übermittelt und ihnen zur Abstimmung vorgelegt.
Je nach Ergebnis dieser Abstimmung entscheidet das Gericht, ob der Restrukturierungsplan genehmigt wird oder nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht auch einen Plan genehmigen, der nicht von allen Gläubigerkategorien gebilligt wurde.
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