• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Einreichung eines Restrukturierungsplans

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit auf Zahlungsschwierigkeiten stoßen, können Sie die Eröffnung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens durch kollektive Zustimmung beantragen. Dieses Verfahren bringt die Einreichung eines Restrukturierungsplans mit sich.

Das Gesetz vom 7. August 2023 über die Erhaltung der Unternehmen ermöglicht es Ihnen, die Eröffnung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens zu beantragen, um:

  • einen Zahlungsaufschub mit dem Ziel zu erhalten, eine gütliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu ermöglichen;
  • die kollektive Zustimmung Ihrer Gläubiger zu einem Restrukturierungsplan zu erhalten; oder
  • die gerichtlich angeordnete Übertragung aller oder eines Teils Ihrer Vermögenswerte oder Aktivitäten an einen oder mehrere Dritte zu ermöglichen.

Wenn Sie das Ziel haben, die Zustimmung Ihrer Gläubiger zu einem Restrukturierungsplan zu erhalten, muss dieser Plan bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts eingereicht werden. Sie können diese Einreichung online über MyGuichet.lu vornehmen.

Betroffene Personen

Schuldner, die die Eröffnung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens beantragen, um die Zustimmung ihrer Gläubiger zu einem Restrukturierungsplan zu erhalten (gerichtliche Restrukturierung durch kollektive Einigung).

Bei den Schuldnern kann es sich um Folgende handeln:

  • Kaufleute, die natürliche Personen sind;
  • Handelsgesellschaften;
  • Handwerker; oder
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Voraussetzungen

Wenn die im Gesetz vom 7. August 2023 festgelegten Bedingungen erfüllt sind, erlässt das Gericht ein Urteil zur Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens. Das Eröffnungsurteil legt Folgendes fest:

  • die Dauer des Zahlungsaufschubs;
  • einen Termin für die Sitzung, bei der über den Restrukturierungsplan abgestimmt wird, falls es sich um ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren handelt, das die Zustimmung der Gläubiger zum Ziel hat.

Dieses Urteil wird Ihnen von der Geschäftsstelle des Gerichts zugestellt.

Nachdem Sie dieses Urteil erhalten haben, müssen Sie als Schuldner den Restrukturierungsplan ausarbeiten. Dieser besteht aus einem darstellenden Teil (Identität des Schuldners, wirtschaftliche Lage, betroffene Forderungen usw.) und einem gestaltenden Teil (Maßnahmen, die zur Befriedigung der Gläubiger ergriffen werden sollen, und Dauer der vorgeschlagenen Maßnahmen).

Sie können das Gericht bitten, einen gerichtlichen Sachwalter (mandataire de justice) zu ernennen, der Ihnen bei der Ausarbeitung des Restrukturierungsplans helfen kann.

Fristen

Sie müssen den Restrukturierungsplan mindestens 20 Tage vor der Sitzung bei der Geschäftsstelle einreichen, die zur Abstimmung über den Plan und zur Entscheidung über seine Genehmigung anberaumt wurde.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des Restrukturierungsplans

Sie können den Restrukturierungsplan folgendermaßen einreichen:

  • direkt bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts, das das Urteil zur Eröffnung des gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens erlassen hat; oder
  • auf dem Postweg; oder
  • online über MyGuichet.lu.

Der Online-Vorgang ist mit und ohne Authentifizierung möglich. So können Sie Ihr LuxTrust-Produkt oder Ihren elektronischen Personalausweis (eID) verwenden, um den Vorgang mit Authentifizierung durchzuführen.

Wenn Sie das Verfahren online durchführen, müssen Sie die vom Assistenten geforderten Informationen ausfüllen und den von Ihnen ausgearbeiteten Restrukturierungsplan als Anlage übermitteln.

Fortführung des Verfahrens

Nach der Einreichung bei der Geschäftsstelle wird der von Ihnen vorgeschlagene Restrukturierungsplan den Gläubigern übermittelt und ihnen zur Abstimmung vorgelegt.

Je nach Ergebnis dieser Abstimmung entscheidet das Gericht, ob der Restrukturierungsplan genehmigt wird oder nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht auch einen Plan genehmigen, der nicht von allen Gläubigerkategorien gebilligt wurde.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Loi du 7 août 2023

relative à la préservation des entreprises et portant modernisation du droit de la faillite

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