Liste insolventer Unternehmen

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Bei Insolvenz eines Schuldners steht dem Gläubiger eine bestimmte Frist zur Geltendmachung seiner Forderung zu (höchstens 20 Tage ab dem Tag des Gerichtsbeschlusses über die Insolvenzeröffnung).

Daher ist es für den Gläubiger wichtig, möglichst früh über die etwaige Insolvenz seines Kunden unterrichtet zu werden, um seine Forderungen fristgerecht anmelden und prüfen lassen zu können.

Verkündete Insolvenzen werden vom Insolvenzverwalter binnen 3 Tagen nach dem entsprechenden Gerichtsbeschluss per Aushang und in den Zeitungen bekannt gemacht.

Sie werden umgehend im Insolvenzregister (Registre de l'insolvabilité - REGINSOL) veröffentlicht, das auf der Website des Handels- und Firmenregisters (Registre de commerce et des sociétés - RCS) einsehbar ist.

Der Gläubiger kann auch unmittelbar bei dem für das betreffende Unternehmen zuständigen Bezirksgericht (Luxemburg oder Diekirch) Erkundigungen einholen.

Betroffene Personen

Gläubiger, die sich mit der Zahlungseinstellung eines Schuldners konfrontiert sehen bzw. den Verdacht hegen, dass ihr Schuldner sich in Insolvenz befindet, müssen sich über die Situation ihres Schuldners auf dem Laufenden halten, um ihre Forderung im Insolvenzfall fristgerecht anmelden zu können.

Vorgehensweise und Details

Durchsicht der Insolvenzen in Zeitungen

Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Schuldner sich in Insolvenz befindet, muss der Gläubiger regelmäßig die Zeitungen durchsehen.

Denn wenn das Insolvenzverfahren gegen ein Unternehmen eröffnet wird, macht der Insolvenzverwalter binnen 3 Tagen ab der Verkündung des Gerichtsbeschlusses per Aushang im Gerichtsaal und in den Zeitungen Folgendes bekannt:

  • den Gerichtsbeschluss über die Insolvenzeröffnung; und
  • den Gerichtsbeschluss, der die Periode der Zahlungsunfähigkeit bestimmt.

Der Insolvenzverwalter richtet auch ein Rundschreiben an die Gläubiger, die er im Zuge der Prüfung der Unterlagen des Insolvenzschuldners ermittelt hat, und gibt hierbei unter anderem an, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit das Protokoll über die Prüfung der Forderungen geschlossen wird.

Durchsicht der Insolvenzen im Internet

Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Schuldner sich in Insolvenz befindet, kann der Gläubiger:

  • den Namen oder die Nummer der Eintragung im Handels- und Firmenregister (RCS) in der Rubrik „Nach einer RCS-Akte suchen“ auf der Website des Handels- und Firmenregisters eingeben. Im Suchergebnis wird neben dem Namen des Unternehmens systematisch „radié“ (gelöscht) oder „en faillite“ (in Insolvenz) angegeben, wenn dies auf das Unternehmen zutrifft. Wenn keine dieser beiden Angaben erscheint, ist das Unternehmen gegenwärtig noch tätig.
  • das Insolvenzregister (REGINSOL) auf der Website des Handels- und Firmenregisters einsehen. Die monatliche Aufstellung der Gerichtsbeschlüsse über Insolvenzeröffnungen kann heruntergeladen werden. Aus dieser Aufstellung gehen das Datum des Gerichtsbeschlusses, der Name der insolventen Gesellschaft und der Name des Insolvenzverwalters hervor.

Anfrage bei der Geschäftsstelle des Gerichts

Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Schuldner sich in Insolvenz befindet, kann der Gläubiger sich unmittelbar an die Geschäftsstelle des Bezirksgerichts wenden, das für das betreffende Unternehmen zuständig ist (Luxemburg oder Diekirch).

Die Geschäftsstelle teilt ihm dann mit, ob das Unternehmen sich in Insolvenz befindet, und auch den Namen des Insolvenzverwalters, bei dem der Gläubiger seine Forderung anmelden kann.

Um Informationen über das weitere Vorgehen als Gläubiger einzuholen, können sich Unternehmen und Bürger an das Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen (Centre de médiation civile et commerciale) wenden.

Zuständige Kontaktstellen

Bezirksgericht Diekirch

Bezirksgericht Luxemburg

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