e-Vignette: Nutzungsgebühr für den Schwerlastverkehr
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LKW müssen eine Nutzungsgebühr, die so genannte „Eurovignette“, zahlen, um bestimmte Straßen in Dänemark, den Niederlanden, Schweden und Luxemburg nutzen zu dürfen.
Sobald die Nutzungsgebühr entrichtet wurde, ist das Fahrzeug unmittelbar in der Datenbank der Mitgliedstaaten des Eurovignetten-Abkommens registriert.
Bei einer Kontrolle wird anhand des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs in der Datenbank geprüft, ob das Nutzungsentgelt gezahlt wurde. Der Fahrzeugführer braucht daher die Quittung über die Zahlung der Eurovignette nicht permanent im Fahrzeug mit sich zu führen.
Betroffene Personen
Alle Straßennutzer können sich eine elektronische Eurovignette (e-Vignette) besorgen. Unternehmen des Straßengütertransports müssen die Nutzungsgebühr für jedes Fahrzeug mit mindestens 12 t zahlen, das auf Autobahnen oder ähnlichen Straßen in Dänemark, den Niederlanden, Schweden oder Luxemburg verkehrt. Die e-Vignette ist in allen Eurovignetten-Ländern gültig.
Die Straßen, für die die Nutzungsgebühr obligatorisch ist, sind in jedem Land als solche gekennzeichnet.
Bei den vignettenpflichtigen Fahrzeugen handelt es sich um Güterverkehrsfahrzeuge, auch auf Leerfahrt, deren zulässiges Höchstgewicht 12 t oder mehr beträgt.
Ein Fahrzeug besteht aus einem einzelnen Fahrzeug (z. B. Lastkraftwagen) oder aus einem Lastzug (Gelenkfahrzeug oder Zugverband).
Kosten
Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach:
- dem Schadstoffausstoß des betreffenden Fahrzeugs (Normen EURO 0, EURO 1, EURO 2, EURO 3, EURO 4, EURO5, EURO 6 oder höher);
- der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder Lastzugs.
Die Nutzungsgebühren können als Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagestarif entrichtet werden.
Die Tagesgebühr gilt für einen ganzen Kalendertag (d. h. von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr). Die Tarife der Nutzungsgebühren finden sie auf der Website Eurovignette.
Vorgehensweise und Details
Beantragung einer Eurovignette
Um die anfallenden Nutzungsgebühren zu entrichten (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich), muss der Transportunternehmer:
- entweder im offiziellen Buchungsportal der Eurovignette einen Online-Antrag auf Eurovignette stellen und mit Tank-, Flotten- oder Kreditkarte zahlen;
Beschränkungen für Kreditkarten (VISA, MASTERCARD) auf dem Portal Eurovignette
Ein Maximalwert von 50 Euro sowie maximal 4 Buchungsvorgänge innerhalb von 3 Tagen werden derzeit von AGES akzeptiert. Nähere Informationen sind den FAQ auf der Website „Eurovignette“ zu entnehmen.
Keine Beschränkungen für Tank- und Flottenkarten.
- oder einen Antrag auf Ausstellung einer Eurovignette persönlich stellen und die Gebühr in bar, per Überweisung, per Kreditkarte oder mit den meisten Flottenkarten bzw. Tankkarten, die dem Transportunternehmen zur Verfügung stehen, zahlen, und zwar bei:
- Zollamt Nord in Diekirch (siehe unten);
- oder einer anerkannten Verkaufsstelle.
Die Bezahlung der Eurovignette per Überweisung erfolgt auf das Konto CCPL IBAN LU45 1111 2588 5963 0000 der Zentralkasse der Zölle und Verbrauchsteuern.
Nutzung der Eurovignette
Die Begleichung der Nutzungsgebühren wird in Echtzeit in der zentralen Datenbank der dem Eurovignetten-Abkommen angeschlossenen Mitgliedstaaten gespeichert.
Das betreffende Fahrzeug darf dann sofort das Autobahnnetz und die gleichgestellten Straßen benutzen.
Die mit der Kontrolle beauftragten Bediensteten der Mitgliedstaaten des Eurovignette-Systems haben Zugriff auf diese Datenbank und können daher anhand des amtlichen Kennzeichens kontrollieren, ob die Gebühren entrichtet wurden und ein Nutzungsrecht für ein bestimmtes Fahrzeug besteht.
Der Fahrer muss daher kein Papierdokument zur Eurovignette an Bord des Fahrzeugs (oder die Befreiungs-Vignette, die nur auf luxemburgischem Staatsgebiet gilt) mitführen.
Der Transportunternehmer erhält daher keinerlei Papierbeleg über die Eurovignette, sondern nur eine Buchungsbestätigung (Internetantrag) oder einen Zahlungsbeleg (persönliche Beantragung), die bei etwaigen Streitfällen als Nachweis dienen kann.
Rückerstattung bei Nichtbenutzung
Die Nutzungsgebühr kann bei Nichtbenutzung erstattet werden, und zwar in Höhe der verbleibenden vollen Tage vor Ablauf der Gültigkeit und mittels Erstattungsantrag.
Die Verwaltungskosten für die Prüfung des Erstattungsantrags betragen 25 Euro.
Der Erstattungsantrag für die entrichtete Nutzungsgebühr ist zusammen mit den folgenden Dokumenten an die AGES ETS GmbH zu richten:
- schriftlicher Antrag mit Unterschrift und Angabe der Bankverbindung für die Erstattung;
- Originalzahlungsbeleg mit Angabe des amtlichen Kennzeichens und der Gültigkeitsdauer der Vignette;
- Kopie des Fahrzeugscheins.
AGES ETS GmbH
Postfach 40 04 64
D-40244 Langenfeld
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Hauptzollamt Nord
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9201
Diekirch
Luxemburg
Postfach 77
- Telefon:
- (+352) 81 70 45 1
- Fax:
- (+352) 81 70 45 71
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