Mittel- oder langfristiger Kredit für bewegliche oder unbewegliche Güter

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Investitionskredit ist eine Kreditform mit zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten. Sein Ziel ist es, mittel- und langfristig nachhaltige Investitionen zu finanzieren, egal ob es sich dabei um bewegliche oder unbewegliche Güter zur Einrichtung, Verbesserung oder Entwicklung einer beruflichen Tätigkeit handelt.

Betroffene Personen

Der Investitionskredit ermöglicht Unternehmen jeglicher Art die Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken, Werkshallen, Lagerhallen, Produktionsmitteln, Maschinen, Fahrzeugen und immateriellen Gütern (Firmenwerte, Patente, Lizenzen usw.).

Er bietet sich ebenfalls für Selbstständige an und kann in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Unternehmensgründung;
  • Erwerb oder Fusion von Gesellschaften;
  • Wechsel vom Mieterstatus in den Eigentümerstatus;
  • Erwerb von Grundstücken und/oder Immobilien;
  • Entwicklung, Modernisierung und Rentabilisierung des Unternehmens;
  • Neufinanzierung der beweglichen oder unbeweglichen Güter durch Bankschulden, um Eigenkapital im Hinblick auf andere Investitionen freizugeben.

Voraussetzungen

Dokumentation oder Beschreibung des Unternehmens

  • Kopie der Satzung des Unternehmens
  • Gliederung des Konzerns, wenn das Unternehmen zu einem komplexeren Konzern gehört;
  • die letzten 3 geprüften Bilanzen des Antragstellers des Darlehens und gegebenenfalls die letzte verfügbare Bilanz;
  • Auftragsbuch (gegebenenfalls);
  • Liste der Kunden und Angabe ihres relativen Anteils am Umsatz;
  • Liste der Lieferanten;
  • voraussichtliche Bilanz oder Businessplan, wenn es sich um eine neue Tätigkeit oder einen umfassenden Expandierungsplan handelt.

Projektpräsentation

  • ausführliche Beschreibung der geplanten Investition mit Zahlenangaben, gegebenenfalls eine Marktstudie;
  • Finanzierungsplan;
  • Berechnung von Durchführbarkeit und Ertrag, Berechnung der Gewinnschwelle;
  • Anlagen:
    • Grundstück: Kaufvorvertrag, Katasterauszug, Baugenehmigung;
    • Immobilie: Kaufvorvertrag, Baupläne, Baugenehmigung, Leistungsbeschreibung, Kostenvoranschläge, eventuell Fotos, Mietvertrag usw.;
    • Maschinen: Liste der Investitionen, Ersetzung von bestehendem Material, zusätzliches Material, Bestellscheine oder Rechnungen;
    • Gesellschaft: Kaufvorvertrag, Due-Diligence-Risikoprüfung, geprüfte Konten usw.

Sicherheiten

Die unerlässlichen Sicherheiten, die jede Bank vor der Gewährung von Darlehen verlangt, sind die Solvenz des Antragstellers und die Rentabilität des zu finanzierenden Projekts. Darüber hinaus nennt die Bank dem Kreditnehmer die dinglichen, persönlichen oder moralischen Sicherheiten, die sie zur Bewilligung des Darlehens für erforderlich erachtet.

Die gängigsten Sicherheiten, die verlangt werden, um einen Investitionskredit zu besichern, sind:

  • Hypothekeneintragung;
  • Hypothekenvertrag;
  • Pfand auf Firmenwert;
  • Abtretung der Mieteinnahmen;
  • die Abtretung gegen Brandschutzversicherungspolice (bei einer Immobilie);
  • eine Bürgschaft des Mutterhauses oder der Gesellschafter/Aktionäre;
  • diverse moralische Sicherheiten.

Wenn der oder die Gesellschafter/Aktionäre eines Unternehmens für die Gesellschaft bürgen müssen, muss der Bank deren finanzielle Situation ausführlich dargelegt werden.

Vorgehensweise und Details

Dauer und Betrag

Dauer

  • mittel- bis langfristig;
  • zwischen 3 und 15 Jahren (angepasst an die Abschreibungsdauer des zu finanzierenden Gutes).

Betrag

In der Regel Finanzierung von 70 % bis 80 % des zu finanzierenden Wertes.

Zinssatz

  • Zinssatz in Abhängigkeit von der Eignung des Kunden, des Projekts und der vorgeschlagenen Sicherheiten;
  • fester oder variabler Zinssatz.

Kostenerstattung

Rückzahlung in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien, darunter z. B. Betrag, Zinssatz, Abschreibungsdauer des zu finanzierenden Gutes usw.

  • gleichbleibender Jahrestilgungssatz (Rückzahlung eines gleichbleibenden Betrages, bestehend aus Kapital und Zinsen in unterschiedlichen Anteilen) oder;
  • lineare Tilgung (Rückzahlung eines gleichbleibenden Kapitalbetrags und variabler Zinsen);
  • monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Rückzahlung.

Umsetzungsfristen

Die Fristen für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen hängen von der Komplexität, dem Umfang und der Dringlichkeit des Antrags ab.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • mittel- oder langfristige Finanzierung von bedeutenden Investitionen, die nicht ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert werden könnten;
  • große Auswahl auf Ebene der Einzelheiten des Kredits;
  • Möglichkeit einer Karenzzeit, wodurch der Betrag der Rückzahlungen dadurch, dass nur die fälligen Zinsen gezahlt werden, beispielsweise während der ersten 2 Jahre verringert werden kann;
  • progressive Verwendung je nach Zahlungsmodalitäten und Zinsberechnung lediglich auf dem tatsächlich verwendeten Teil;
  • steuerlich absetzbare Schuldzinsen, anhand der die Steuerbemessungsgrundlage verringert wird und Steuern gespart werden können.

Nachteile

  • Zinssatz:
    • fester Zinssatz: Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen;
    • variabler Zinssatz: fehlende Absicherung gegen das Zinsanstiegsrisiko;
  • Notwendigkeit, der Bank Sicherheiten zu stellen.

Risiken

Risiko der Überschuldung des Unternehmens, wenn die Kosten-Nutzen-Analyse nicht gewissenhaft durchgeführt wurde.

 

Beispiel

Gegenstand

Immobilie Maschinen
Erwartete Lebensdauer

20 Jahre

7 Jahre

Betrag der Investition

2.000.000

500.000

Betrag des Investitionskredits

1.600.000

400.000

Laufzeit des Kredits

15 Jahre

5 Jahre

Variabler Richtzinssatz

5 %

6 %

Raten (Kapital & Zinsen)

12.650

7.740

 

Zuständige Kontaktstellen

Luxemburger Banken- und Bankiersvereinigung

  • Luxemburger Banken- und Bankiersvereinigung (ABBL)

    Adresse:
    12, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 17.30 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 17.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 17.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 17.30 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 17.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

Luxemburger Banken- und Bankiersvereinigung

  • Luxemburger Banken- und Bankiersvereinigung (ABBL)

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    Samstag:
    Geschlossen

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