Länderbezogener Bericht
Zum letzten Mal aktualisiert am
Der länderbezogene Bericht (Country-by-Country Reporting) ist Teil des automatischen und internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen.
Derzeit werden der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) jährlich 2 Arten von vorzulegenden Dokumenten übermittelt:
- eine Mitteilung, die von jeder Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe einzureichen ist, die aus steuerlichen Gründen in Luxemburg ansässig ist. In dieser Mitteilung wird angegeben, ob die Geschäftseinheit ein berichtender Rechtsträger in Luxemburg ist oder nicht;
- ein länderbezogener Bericht, der vom berichtenden Rechtsträger vorgelegt wird und sich auf das von der Berichterstattung betroffene Wirtschaftsjahr der multinationalen Unternehmensgruppe bezieht.
Betroffene Personen
Jede Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe, die aus steuerlichen Gründen in Luxemburg ansässig ist, muss eine Mitteilung übermitteln.
Jede oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe, die aus steuerlichen Gründen in Luxemburg ansässig ist, oder jeder andere berichtende Rechtsträger, der aus steuerlichen Gründen in Luxemburg ansässig ist, muss einen länderbezogenen Bericht übermitteln.
Multinationale Unternehmensgruppen, deren konsolidierten Gesamterträge in dem Wirtschaftsjahr, das dem Berichtswirtschaftsjahr unmittelbar vorausgeht, weniger als 750.000.000 Euro betragen, sind von der Pflicht, einen länderbezogenen Bericht einzureichen, freigestellt.
Fristen
Die Mitteilungen sind jedes Jahr spätestens am letzten Tag des Berichtswirtschaftsjahrs der multinationalen Unternehmensgruppe zu übermitteln.
Die länderbezogenen Berichte sind spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Berichtswirtschaftsjahrs der multinationalen Unternehmensgruppe zu übermitteln.
Das erste Berichtswirtschaftsjahr der multinationalen Unternehmensgruppe ist das Jahr, das am 1. Januar 2016 oder nach diesem Datum beginnt.
Vorgehensweise und Details
Mitteilung
Übermittlung der Mitteilung
Die Mitteilungen sind der ACD über den Online-Assistenten zu übermitteln.
In der Mitteilung anzugebende Informationen
Anhand der Mitteilung werden alle von der ACD zur Identifizierung der Geschäftseinheit benötigten Informationen übermittelt.
Diese Informationen beinhalten insbesondere:
- Name, Anschrift und steuerliche Identifikationsnummer (TIN) der Geschäftseinheit;
- letzter Tag des Berichtswirtschaftsjahrs der Gruppe;
- genauere Angaben zur Rolle der Geschäftseinheit;
- Einzelheiten zur Identität und zum steuerlichen Wohnsitz des berichtenden Rechtsträgers; und
- Anschrift und TIN des berichtenden Rechtsträgers.
Länderbezogener Bericht
Übermittlung des länderbezogenen Berichts
Die länderbezogenen Berichte sind der ACD folgendermaßen zu übermitteln:
- über einen Online-Assistenten, der eine manuelle Eingabe der länderbezogenen Berichte ermöglicht; oder
- durch Importieren einer strukturierten XML-Datei anhand der Funktion „Hinterlegen Sie ein ausgefülltes Dokument“. Diese Lösung, bei der das Dokument zuvor vom Assistenten vorausgefüllt wurde, wird zum 1. August 2019 weiterentwickelt.
Die Einreichung einer XML-Datei führt nunmehr zu einem Vorgang, bei dem die in einen Assistenten hochgeladenen Informationen nicht mehr geändert werden können. Die durch den Import der strukturierten XML-Datei eingereichten Daten durchlaufen funktionale Tests, um im Hinblick auf ihre Übermittlung an die ACD endgültig validiert zu werden. Enthält die strukturierte XML-Datei Fehler:
- kann der Vorgang nicht an die ACD übermittelt werden und muss von der berichtenden Person gelöscht werden;
- werden die bei den funktionalen Tests aufgetretenen Fehler hervorgehoben, um zu zeigen, wo im Hinblick auf eine neue Einreichung Verbesserungen in der strukturierten XML-Datei vorgenommen werden müssen.
Im länderbezogenen Bericht anzugebende Informationen
Der länderbezogene Bericht, der in der vorgeschriebenen Form einzureichen ist, enthält folgende Informationen über die multinationale Unternehmensgruppe:
- Gesamtangaben zu:
- den Erträgen (fremde Unternehmen, nahestehende Unternehmen und insgesamt);
- dem Vorsteuergewinn (-verlust);
- den bereits gezahlten Ertragsteuern;
- den noch zu zahlenden Ertragsteuern;
- dem Gesellschaftskapital;
- den einbehaltenen Gewinnen;
- der Zahl der Beschäftigten;
- den materiellen Vermögenswerten ohne flüssige Mittel für alle Hoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe tätig ist;
- Identität jeder Geschäftseinheit der multinationalen Unternehmensgruppe, Steuerhoheitsgebiet jeder Geschäftseinheit und – sofern vom Steuerhoheitsgebiet abweichend – Staat, nach dessen Rechtsvorschriften die jeweilige Geschäftseinheit organisiert ist, sowie Art ihrer Tätigkeit oder ihrer wichtigsten Geschäftstätigkeiten.
Gegebenenfalls sind weitere Informationen oder Erläuterungen bereitzustellen, die zum Verständnis der oben genannten Informationen beitragen.
Ab dem 1. August 2019 sieht der länderbezogene Bericht eine Unterscheidung zwischen ursprünglicher Einreichung und berichtigender Einreichung vor, bei der die korrigierten Daten auszuweisen sind.
Berichtigung der Vorgänge
Die berichtende Person hat auf Anfrage an die ACD die Möglichkeit, ihre Mitteilung oder ihren länderbezogenen Bericht zu berichtigen. Das CbCR-Team ist erreichbar:
- über das auf MyGuichet.lu verfügbar Kommunikationstool; oder
- per E-Mail; oder
- telefonisch: 247 – 52461
um den Zugang zu dem an die ACD übermittelten Vorgang freischalten zu lassen.
Ein über den Assistenten zur manuellen Eingabe an die ACD übermittelter länderbezogener Bericht kann nur vor dem Austausch im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zur Berichtigung freigegeben werden. In einem solchen Fall muss ein neuer berichtigender Vorgang eingereicht werden, indem „Dies ist eine Korrektur des länderbezogenen Berichts“ angekreuzt wird und die korrigierten Fenster markiert werden.
Sonderfall der auf einer XML-Einreichung basierenden Vorgänge
Naturgemäß (eingereichte Daten können nicht geändert werden) kann die ACD auf XML-Einreichungen basierende Vorgänge nicht mehr zur Berichtigung freigeben.
Die Berichtigung eines solchen Vorgangs benötigt immer die Einreichung eines neuen, auf der ursprünglichen XML-Einreichung basierenden berichtigenden Berichts, in dem die korrigierten Daten ausgewiesen sind.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung Informationsaustausch und Besteuerung von Zinserträgen (DAC6)
-
Abteilung Informationsaustausch und Besteuerung von Zinserträgen
- Adresse:
- Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 52 461
- E-Mail:
- dac6@co.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Fichier structuré XML
sur le site de l'ACD
-
Déclaration pays par pays – Country by Country Reporting (CbCR)
sur le site de l'ACD
-
Manuel d'utilisateur MyGuichet.lu CbCR
sur le site de l'ACD
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 23 décembre 2016
relative à la déclaration pays par pays
-
Règlement grand-ducal modifié du 13 février 2018
portant exécution de l’article 4, paragraphe 2 de la loi du 23 décembre 2016 relative à la déclaration pays par pays
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