Fit 4-Programme
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Die Fit 4-Programme sind Begleit- und Kofinanzierungsprogramme, die von Luxinnovation geleitet und vom Ministerium für Wirtschaft unterstützt werden. Sie ermöglichen Unternehmen, auf das Fachwissen eines registrierten Beraters zurückzugreifen, um eine gründliche Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Situation vorzunehmen und die nächsten Schritte ihres Projekts vorzubereiten.
Je nach Bedarf können Unternehmen aus den folgenden Programmen wählen:
- Fit 4 AI: Ermittlung und Priorisierung relevanter Anwendungsfälle für künstliche Intelligenz sowie Bewertung ihrer Machbarkeit, ihrer Kosten und ihres Nutzens sowie der geltenden Governance- und Compliance-Anforderungen;
- Fit 4 Cybersecurity: Bewertung des Reifegrads des Unternehmens im Bereich Cybersicherheit, Ermittlung von Schwachstellen und Festlegung der zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen;
- Fit 4 Digital: Bewertung der digitalen Reife und Vorbereitung von Projekten zur digitalen Transformation, insbesondere in den Bereichen Prozesse, Automatisierung, IT-Infrastruktur, Software und Daten;
- Fit 4 Performance: Bestandsaufnahme der operativen Leistungsfähigkeit des Unternehmens hinsichtlich seiner Strategie, seiner Prozesse, seiner Unternehmensführung sowie seiner Ressourcen und Kapazitäten;
- Fit 4 Sustainability: Analyse der Umweltauswirkungen der Kerntätigkeit des Unternehmens, insbesondere in den Bereichen Dekarbonisierung, Energie und Wasser sowie Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung.
Betroffene Personen
Die Fit 4-Programme stehen Unternehmen jeder Größe offen, die die folgenden kumulativen Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind im Besitz einer gültigen, vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellten Niederlassungsgenehmigung.
- Sie haben ihren Gesellschaftssitz in Luxemburg.
- Sie üben als Haupttätigkeit eine wirtschaftliche Tätigkeit aus.
Voraussetzungen
Kontaktaufnahme mit Luxinnovation
Unternehmen, die an den Fit 4-Programmen interessiert sind, müssen sich zunächst an Luxinnovation wenden, um das Programm zu ermitteln, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht, einen registrierten Berater auszuwählen und ihren Beihilfeantrag vorzubereiten.
Achtung: Der Beihilfeantrag muss gestellt werden, bevor eine rechtsverbindliche Verpflichtung gegenüber dem Berater eingegangen wird. Der Kostenvoranschlag darf daher nicht unterzeichnet werden, bevor der Beihilfeantrag gestellt wurde.
Bei einigen Fit 4-Programmen gibt es eine spezielle Vorbereitungsphase:
- Fit 4 Cybersecurity: vorherige Durchführung eines „Light Cybercheck“, der die wichtigsten Schwachstellen aufzeigt, die einer eingehenderen Bewertung bedürfen;
- Fit 4 Digital: vorherige Durchführung eines Light Digital Maturity Assessment (LDMA), das die prioritären Bereiche der Digitalisierung aufzeigt.
Das Unternehmen muss zwingend auf Luxinnovation zurückgreifen, um es bei der Vorbereitung des Projekts zu unterstützen und den Beihilfeantrag in seinem Namen auf MyGuichet.lu einzureichen.
Beihilfefähige Kosten
Bei den beihilfefähigen Kosten handelt es sich um das Honorar des registrierten Beraters, das auf der Grundlage eines vorherigen Kostenvoranschlags festgelegt wurde, der den Spezifikationen des gewählten Programms entspricht. Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten sind nicht beihilfefähig.
Luxinnovation prüft vor Einreichung des Beihilfeantrags, ob der Kostenvoranschlag den Vorgaben des Programms entspricht.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt in Form eines Kapitalzuschusses. Pro Projekt muss der Beihilfebetrag mehr als 1.000 Euro betragen und darf 100.000 Euro nicht überschreiten.
Die maximale Beihilfeintensität richtet sich nach der Unternehmensgröße:
| Fit 4-Programm | Kleines Unternehmen | Mittleres Unternehmen | Großes Unternehmen |
|---|---|---|---|
| Fit 4 AI - Fit 4 Cybersecurity - Fit 4 Digital - Fit 4 Performance | 70 % | 60 % | 50 % |
| Fit 4 Sustainability | 80 % | 70 % | 60 % |
Vorgehensweise und Details
Vorbereitung des Projekts
Ermitteln Sie gemeinsam mit Luxinnovation das Programm, das Ihren Anforderungen entspricht, und führen Sie – sofern im Programm vorgesehen – die entsprechende Vorabprüfung durch (LDMA für Fit 4 Digital oder „Light Cybercheck“ für Fit 4 Cybersecurity).
Ermittlung des Beratungsauftrags und Wahl des Beraters
Wählen Sie einen Berater aus, der im Verzeichnis der für das betreffende Programm registrierten Berater aufgeführt ist. Ermitteln Sie gemeinsam mit ihm:
- den Umfang des Beratungsauftrags;
- die durchzuführenden Analysen;
- die erwarteten Ergebnisse;
- den Zeitplan; und
- das Budget.
Der Berater erstellt einen detaillierten Kostenvoranschlag, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterzeichnet werden darf.
Einreichung und Bewilligung des Beihilfeantrags
Übermitteln Sie Luxinnovation die für die Zusammenstellung der Unterlagen erforderlichen Informationen und Anhänge, insbesondere:
- das rechtliche Organigramm des Unternehmens;
- den nicht unterzeichneten Kostenvoranschlag;
- die eidesstattliche Erklärung; und
- die Vollmacht, die es Luxinnovation ermöglicht, den Antrag in Ihrem Namen einzureichen.
Luxinnovation führt eine Vorabprüfung Ihrer Beihilfefähigkeit durch und reicht den Beihilfeantrag auf MyGuichet.lu ein. Der digitale Übermittlungsbeleg bestätigt die Einreichung des Antrags. Sobald Sie diesen Beleg erhalten haben, können Sie den Kostenvoranschlag unterzeichnen, und der Beratungsauftrag kann beginnen.
Das Ministerium für Wirtschaft prüft den Antrag und teilt Ihnen seine Entscheidung innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen mit. Im Falle einer Bewilligung werden in der Entscheidung insbesondere die Höhe der gewährten Beihilfe und der Zeitraum, während dessen die Kosten beihilfefähig sind, festgelegt.
Durchführung der Bestandsaufnahme
Der Beratungsauftrag wird innerhalb von maximal 6 Monaten von einem registrierten Berater ausgeführt. Der Berater führt die im ausgewählten Programm vorgesehene Bestandsaufnahme durch und liefert die in den Spezifikationen festgelegten Ergebnisse.
Weitere Einzelheiten zu den Analysen, Methoden und Ergebnissen der einzelnen Programme finden Sie auf den entsprechenden Seiten auf Luxinnovation.lu.
Erstattung und Aktionsplan
Nach Abschluss des Beratungsauftrags präsentiert der Berater die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und gibt einen Bericht ab, der konkrete, nach Prioritäten geordnete und auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlungen sowie einen mit Kostenangaben versehenen Aktionsplan enthält.
Auszahlung der Beihilfe
Nach der Durchführung und Bezahlung des Beratungsauftrags müssen Sie den Antrag auf Auszahlung online über MyGuichet.lu einreichen (siehe „Online-Dienste und Formulare“) und dabei insbesondere folgende Unterlagen beifügen:
- die Rechnung(en) des Beraters;
- die entsprechenden Zahlungsbelege;
- den Abschlussbericht des Beratungsauftrags.
Gut zu wissen
Die Umsetzung der Empfehlungen gehört nicht zu den Aufgaben der Fit 4-Beratungen. Es steht Ihnen frei, die im Anschluss an den Beratungsauftrag ausgesprochenen Empfehlungen ganz oder teilweise umzusetzen.
Luxinnovation kann Ihnen andere Beihilfemöglichkeiten, Programme, Einrichtungen oder Partner für die weitere Umsetzung Ihres Projekts vermitteln.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- fae@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Fit 4 Digital
auf Luxinnovation Website
-
Fit 4 AI
auf Luxinnovation Website
-
Fit 4 Sustainability
auf Luxinnovation Website
-
Fit 4 Performance
auf Luxinnovation Website
-
Fit 4 Cybersecurity
auf Luxinnovation Website
-
Répertoire des consultants référencés par Luxinnovation
sur luxinnovation.lu
Rechtsgrundlagen
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Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023
über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
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Loi du 20 décembre 2019
ayant pour objet la mise en place d’un régime d’aides de minimis
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