Antrag auf Auszahlung von Beihilfen für Unternehmen
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Das Ministerium für Wirtschaft gewährt verschiedene Arten von Beihilfen für Unternehmen:
- Beihilfen für FEI-Projekte: Forschung, Entwicklung und Innovation;
- allgemeine Beihilfen für KMU;
- Beihilfe für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes;
- Beihilfen mit regionaler Zielsetzung;
- Beihilfen zur Ankurbelung der Investitionen von Unternehmen in Zeiten von COVID-19 (ICO/Neistart) usw.
Unternehmen, die eine dieser Beihilfen erhalten, müssen den Antrag auf Auszahlung online über MyGuichet.lu einreichen.
Die Beihilfe (Kapitalsubvention oder rückzahlbarer Vorschuss) wird in der Regel nach Fertigstellung des jeweiligen Projekts ausgezahlt. Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Die in Form eines Darlehens gewährten Beihilfen werden über ein Kreditinstitut ausgezahlt, und zwar entsprechend dem Fortschritt der Investitionen, für die sie gewährt wurden.
Betroffene Personen
Jedes Unternehmen, dem eine Beihilfe vom Ministerium für Wirtschaft bewilligt wurde.
Fristen
Bei den allgemeinen Beihilfen für KMU muss der Antrag auf Auszahlung innerhalb von 12 Monaten nach dem in der Bewilligungsentscheidung festgelegten Enddatum des Projekts eingereicht werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Diese Frist kann aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, auf schriftlichen und begründeten Antrag, der vor Ablauf der Frist an den Minister gerichtet wird, um höchstens 12 Monate verlängert werden.
Bei den übrigen Beihilferegelungen muss der Antrag auf Auszahlung vor Ablauf der in der Bewilligungsentscheidung bzw. in der Vereinbarung angegebenen Ausschlussfrist eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Investitionsbeihilfe ist über einen Online-Assistenten einzureichen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Erforderliche Informationen
Das Unternehmen muss einige Angaben machen:
- die Höhe der entstandenen Kosten nach Kategorie und nach Beihilfeart für den vom Antrag betroffenen Zeitraum; und
- die im Bescheid bzw. der Vereinbarung enthaltenen wesentlichen Informationen (Aktenzeichen, Betrag der gewährten Beihilfe, Beihilfeintensität usw.).
Ausführliche oder zusammenfassende Aufstellung der Kosten
Das Unternehmen kann wählen zwischen:
- einer ausführlichen Aufstellung der Kosten: Sämtliche entsprechenden Rechnungen müssen eingegeben werden. Diese Art der Aufstellung wird empfohlen, wenn bis zu 10 Rechnungen eingegeben werden müssen;
- und einer zusammenfassenden Aufstellung der Kosten: Der Gesamtbetrag pro Kostenkategorie und Beihilfeart ist anzugeben. In diesem Fall muss das Unternehmen eine Aufstellung der Rechnungen einreichen.
Hinweis: Die Dateigröße darf pro Rechnung höchstens 15 MB betragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Belege als ZIP-Datei hochzuladen.
Belege
Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Belege über alle entstandenen Kosten: Rechnungen, Personalkosten; und
- Zahlungsbeleg für diese Kosten und Ausgaben (Bankauszug).
Das Unternehmen muss diese Belege am Ende des Vorgangs hinzufügen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen
- Adresse:
- 19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 704
- E-Mail:
- info.aide.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
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