Aufruf zur Einreichung von Pilotprojekten zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Im Rahmen der Förderung der Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien (nachfolgend „grüner Wasserstoff“) können Unternehmen ihre Pilotprojekte einreichen, um eine staatliche Beihilfe zu bekommen.

Um auf dem Wege des Baus von Elektrolyseuren in Luxemburg die Herstellung von grünem Wasserstoff zu fördern, gibt es für Unternehmen einen neuen Aufruf zur Einreichung von Pilotprojekten, in dessen Rahmen eine staatliche Beihilfe bewilligt werden kann.

Der Projektaufruf betrifft den Bau und den Betrieb von neuen Elektrolyseuren zwecks Herstellung und Vertrieb von grünem Wasserstoff in Luxemburg.

Um als förderfähig zu gelten, muss der Bewerber alle im Lastenheft dargelegten Bewilligungskriterien erfüllen (das Lastenheft kann hier aufgerufen werden (Französisch, Pdf, 486 KB)).

Erfolgreiche Bewerber erhalten:

  • für einen Zeitraum von 10 Jahren eine Betriebsbeihilfe für die Herstellung von grünem Wasserstoff und die Belieferung eines Käufers damit;
  • eine (pauschale) Investitionsbeihilfe in Höhe von bis zu 45 % aller förderfähigen Investitionskosten, wobei die Höhe von bereits anderweitig erhaltenen europäischen Investitionsförderungen abhängt.

Hinweis: Die Auswahl eines Bewerbers im Rahmen dieses Projektaufrufs bedeutet unter keinen Umständen, dass die von ihm zu unternehmenden administrativen Schritte damit als erfolgreich abgeschlossen gelten.

Betroffene Personen

Bewerben kann sich jede juristische Person, die:

  • in Luxemburg niedergelassen ist;
  • hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausübt.

Voraussetzungen

Das im Antrag beschriebene Projekt muss dem Zweck der Ausschreibung entsprechen und die im Lastenheft (Französisch, Pdf, 486 KB) beschriebenen Kriterien und Verpflichtungen erfüllen.

Förderfähig sind nur Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff (Elektrolyseure) mit Standort in Luxemburg, die den im Lastenheft beschriebenen Anforderungen entsprechen.

Fristen

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten läuft vom 31. Oktober 2024 bis zum 15. Februar 2025.

Fragen können bis zum 15. Januar 2025 entgegengenommen werden.

Vorgehensweise und Details

Teilnahme am Projektaufruf

Sie müssen die in Kapitel 3 des Lastenhefts (Französisch, Pdf, 486 KB) beschriebenen Anforderungen an die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts erfüllen.

Das Antragsformular kann per E-Mail unter der folgenden Adresse angefordert werden: H2@eco.etat.lu.

Die Bewerbungsunterlagen müssen unter dem folgenden Link hochgeladen werden: https://upload-portail.eco.etat.lu/projethydrogen2024.

Die Einstufung der Anträge erfolgt auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Beihilfe „TS“, die für ein Projekt zur Herstellung und zum Vertrieb von grünem Wasserstoff über eine Laufzeit von 10 Jahren beantragt wird, ausgedrückt in €/kg Wasserstoff.

Belege

Die Bewerbungsunterlagen müssen die in Kapitel 4 des Lastenhefts (Französisch, Pdf, 486 KB) beschriebenen Belege enthalten. Dazu zählen insbesondere:

  • das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular (das auf Anfrage des Projektentwicklers vom Ministerium zugesandt wird); 
  • ein ausführlicher Businessplan, der:
    • mindestens die 10 bezuschussten Betriebsjahre abdeckt; und
    • alle Informationen enthält, die zur Berechnung der Finanzierungslücke erforderlich sind;
  • Erklärungen bezüglich:
    • der Herstellung von grünem Wasserstoff;
    • des Vorhandenseins einer Finanzierung; und
    • des Ursprungs des Stroms aus erneuerbaren Energien.

Antwortfrist der Behörde

Fragen im Zusammenhang mit dem Projektaufruf sind per E-Mail an folgende Adresse zu richten: H2@eco.etat.lu. Die Antwortfrist beträgt 2 Wochen.

Luxinnovation steht Unternehmen, die im Rahmen dieses Projektaufrufs einen Antrag einreichen möchten, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich an Luxinnovation zu wenden: aides@luxinnovation.lu.

Die Bewilligung der Beihilfe durch das Ministerium für Wirtschaft erfolgt 3 Monate nach dem Einsendeschluss am 15. Februar 2025, das heißt am 15. Mai 2025.

Art und Höhe der Beihilfen

Erfolgreiche Bewerber erhalten für einen Zeitraum von 10 Jahren eine Betriebsbeihilfe (in €/kg Wasserstoff) für die Herstellung von grünem Wasserstoff und die Belieferung eines Käufers damit.

Die Begünstigten erhalten zudem eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 45 % der im Lastenheft aufgeführten förderfähigen Kosten.

Verpflichtungen

Die im Lastenheft (Französisch, Pdf, 486 KB) beschriebenen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 5 août 1993

concernant l'utilisation rationnelle de l'énergie

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