Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Diese befristete Beihilfe soll Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich reduzieren, zum Beispiel durch:

  • die Steigerung der Energieeffizienz;
  • die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
  • das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.

Zielgruppe

Beihilfefähige Unternehmen

Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des Classes moyennes) verfügt.

Beihilfefähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind die Kosten der Investitionen in materielle Vermögenswerte wie:

  • Maschinen und Ausrüstung mit einem Einheitswert von mehr als 750 Euro, die für andere Zwecke als Mietzwecke bestimmt sind;
  • Investitionen in Photovoltaik-Paneele (maximal 60 kWp), die auf den Eigenverbrauch abzielen;
  • Erweiterung/Renovierung von Gebäuden, in denen eine handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, mit Ausnahme von Gebäuden, die für Wohnzwecke oder ausschließlich für Miet- oder Verwaltungszwecke bestimmt sind.

Voraussetzungen

Die Beihilfe wird für neue Projekte/Investitionen (Anreizeffekt) gewährt, wenn sie eine wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens bewirken, und zwar durch:

  • die Steigerung der Energieeffizienz;
  • die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
  • das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.

Das Ausmaß einer wesentlichen Verringerung der Umweltauswirkungen des Unternehmens muss von einem in diesem Bereich zugelassenen unabhängigen Sachverständigen beurteilt werden.

Der Anreizeffekt ist gegeben, wenn der vollständige Antrag vor Beginn der Arbeiten an dem betreffenden Projekt bei der Bewilligungsbehörde eingereicht wurde.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Das Unternehmen muss eine Beratung beim House of Sustainability durchlaufen, das eine gemeinsame Initiative der Handelskammer und der Handwerkskammer ist. Die Berater der beiden Berufskammern: 

  • geben ihre Meinung zur Wahl des Sachverständigen ab; und
  • begleiten das Unternehmen bei der Einreichung ihres Antrags.

Kontakte für Unternehmen aus allen Branchen (außer Handwerk):

Kontakt für Handwerksbetriebe:

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe und das Wirtschaftsförderungsdarlehen der SNCI müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • den Namen des Unternehmens;
  • das aktuelle, unterzeichnete Organigramm mit der Struktur und der Größe des Unternehmens sowie der Aktionärsstruktur der Gesellschaft bis hin zu seinem bzw. seinen wirtschaftlichen Eigentümern gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (AGVO);
  • eine Beschreibung des Investitionsvorhabens, einschließlich Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Betriebsmodalitäten des Investitionsvorhabens und der Umweltauswirkungen;
  • die Beurteilung des in diesem Bereich zugelassenen unabhängigen Sachverständigen;
  • den Standort des Investitionsvorhabens;
  • die Gesamtkosten des Vorhabens;
  • eine Auflistung der förderungsfähigen Kosten des Investitionsvorhabens;
  • einen Finanzierungsplan;
  • die Form der Beihilfe und die Höhe der für das Investitionsvorhaben benötigten Finanzierung;
  • alle relevanten Informationen, die helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts oder Programms und seinen Anreizeffekt zu beurteilen.

Die Antragsunterlagen für das Wirtschaftsförderungsdarlehen der SNCI müssen zudem folgende Angaben und Dokumente enthalten:

Höhe der Beihilfe

Die Höchstintensität der Beihilfe pro Projekt darf folgende Prozentsätze nicht überschreiten:

  • 70 % der beihilfefähigen Investitionen für kleine Unternehmen;
  • 60 % der beihilfefähigen Investitionen für mittlere Unternehmen;
  • 50 % der beihilfefähigen Investitionen für Großunternehmen;

wobei 100.000 Euro pro Konzern nicht überschritten werden dürfen.

Für jedes Investitionsvorhaben muss die Höhe der Investition mindestens 7.500 Euro betragen.

Höhe des Wirtschaftsförderungsdarlehens

Der Betrag des Wirtschaftsförderungsdarlehens kann bis zu 50 % der beihilfefähigen Investitionen abdecken, ohne 250.000 Euro pro Gruppe zu überschreiten.

Garantien: persönliche, gesamtschuldnerische und unteilbare Bürgschaft von 100 % der Aktionäre/Gesellschafter in Höhe des Darlehensbetrags.

Zinssatz: 5,85 % p. a.

Dauer: höchstens 7 Jahre, einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von höchstens 12 Monaten.

Auszahlung der Beihilfe

Die Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses wird nach vollständiger Umsetzung der Investitionen, für die sie bewilligt wurde, ausgezahlt.

Es können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen oder Aufwendungen, für die die Beihilfe bewilligt wurde, gezahlt werden.

Rückzahlung

Das Unternehmen muss den unrechtmäßig erhaltenen Betrag zurückzahlen, wenn nach der Gewährung der Beihilfe eine Unvereinbarkeit festgestellt wird.

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Staatliche Beihilfen)

House of Sustainability

Abteilung eHandwierk der Handwerkskammer

Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

SME Packages – Sustainability

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 9 août 2018

relative à un régime d’aides en faveur des petites et moyennes entreprises

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