Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
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Diese befristete Beihilfe soll Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich reduzieren, zum Beispiel durch:
- die Steigerung der Energieeffizienz;
- die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
- das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.
Der Beihilfeantrag ist bis spätestens 15. November 2024 einzureichen.
Betroffene Personen
Beihilfefähige Unternehmen
Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung verfügt.
Beihilfefähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind die Kosten der Investitionen in materielle Vermögenswerte wie:
- Maschinen und Ausrüstung mit einem Einheitswert von mehr als 750 Euro, die für andere Zwecke als Mietzwecke bestimmt sind;
- Investitionen in Photovoltaik-Paneele (maximal 60 kWp), die auf den Eigenverbrauch abzielen;
- Erweiterung/Renovierung von Gebäuden, in denen eine handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, mit Ausnahme von Gebäuden, die für Wohnzwecke oder ausschließlich für Miet- oder Verwaltungszwecke bestimmt sind.
Voraussetzungen
Die Beihilfe wird für neue Projekte/Investitionen (Anreizeffekt) gewährt, wenn sie eine wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens bewirken, und zwar durch:
- die Steigerung der Energieeffizienz;
- die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
- das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.
Das Ausmaß einer wesentlichen Verringerung der Umweltauswirkungen des Unternehmens muss von einem in diesem Bereich zugelassenen unabhängigen Sachverständigen beurteilt werden.
Der Anreizeffekt ist gegeben, wenn der vollständige Antrag vor Beginn der Arbeiten an dem betreffenden Projekt bei der Bewilligungsbehörde eingereicht wurde.
Fristen
Der Beihilfeantrag ist bis spätestens 15. November 2024 einzureichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Unternehmen muss eine Beratung beim House of Sustainability durchlaufen, das eine gemeinsame Initiative der Handelskammer und der Handwerkskammer ist. Die Berater der beiden Berufskammern:
- geben ihre Meinung zur Wahl des Sachverständigen ab; und
- begleiten das Unternehmen bei der Einreichung ihres Antrags.
Kontakte für Unternehmen aus allen Branchen (außer Handwerk):
- Telefon: (+352) 42 39 39 - 450
- E-Mail: sustainability@cc.lu
Kontakt für Handwerksbetriebe:
- Telefon: (+352) 42 67 67 – 505
- E-Mail: ehandwierk@cdm.lu
Belege
Die Antragsunterlagen für die Beihilfe und das Wirtschaftsförderungsdarlehen der SNCI müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- den Namen des Unternehmens;
- das aktuelle, unterzeichnete Organigramm mit der Struktur und der Größe des Unternehmens sowie der Aktionärsstruktur der Gesellschaft bis hin zu seinem bzw. seinen wirtschaftlichen Eigentümern gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (AGVO);
- eine Beschreibung des Investitionsvorhabens, einschließlich Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Betriebsmodalitäten des Investitionsvorhabens und der Umweltauswirkungen;
- die Beurteilung des in diesem Bereich zugelassenen unabhängigen Sachverständigen;
- den Standort des Investitionsvorhabens;
- die Gesamtkosten des Vorhabens;
- eine Auflistung der förderungsfähigen Kosten des Investitionsvorhabens;
- einen Finanzierungsplan;
- die Form der Beihilfe und die Höhe der für das Investitionsvorhaben benötigten Finanzierung;
- alle relevanten Informationen, die helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts oder Programms und seinen Anreizeffekt zu beurteilen.
Die Antragsunterlagen für das Wirtschaftsförderungsdarlehen der SNCI müssen zudem folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- die geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre;
- den Auskunftsbogen zur Zahlungsfähigkeit der Gesellschafter/Aktionäre (Französisch, Pdf, 154 KB);
- das Formular zur Meldung des bzw. der wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft (Französisch, Pdf, 296 KB);
- eine Übersicht über die Bankverbindlichkeiten (Französisch, Pdf, 69 KB);
- einen voraussichtlichen Businessplan für 3 Jahre (Französisch, Pdf, 82 KB).
Höhe der Beihilfe
Die Höchstintensität der Beihilfe pro Projekt darf folgende Prozentsätze nicht überschreiten:
- 70 % der beihilfefähigen Investitionen für kleine Unternehmen;
- 60 % der beihilfefähigen Investitionen für mittlere Unternehmen;
- 50 % der beihilfefähigen Investitionen für Großunternehmen;
wobei 100.000 Euro pro Konzern nicht überschritten werden dürfen.
Für jedes Investitionsvorhaben muss die Höhe der Investition mindestens 7.500 Euro betragen.
Höhe des Wirtschaftsförderungsdarlehens
Der Betrag des Wirtschaftsförderungsdarlehens kann bis zu 50 % der beihilfefähigen Investitionen abdecken, ohne 250.000 Euro pro Gruppe zu überschreiten.
Garantien: persönliche, gesamtschuldnerische und unteilbare Bürgschaft von 100 % der Aktionäre/Gesellschafter in Höhe des Darlehensbetrags.
Zinssatz: 5,85 % p. a.
Dauer: höchstens 7 Jahre, einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von höchstens 12 Monaten.
Auszahlung der Beihilfe
Die Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses wird nach vollständiger Umsetzung der Investitionen, für die sie bewilligt wurde, ausgezahlt.
Es können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen oder Aufwendungen, für die die Beihilfe bewilligt wurde, gezahlt werden.
Rückzahlung
Das Unternehmen muss den unrechtmäßig erhaltenen Betrag zurückzahlen, wenn nach der Gewährung der Beihilfe eine Unvereinbarkeit festgestellt wird.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Staatliche Beihilfen)
- Adresse:
- 19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
-
House of Sustainability
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 39 39 450
- E-Mail:
- sustainability@cc.lu
-
Handwerkskammer Abteilung eHandwierk
- Adresse:
-
2, circuit de la foire internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 505
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- https://www.cdm.lu/
-
Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft (SNCI)
- Adresse:
-
7, rue du Saint Esprit
L-1475
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1207 / L-1012
- Telefon:
- (+352 ) 46 19 71 1
- Fax:
- (+352) 46 19 71 90
- E-Mail:
- snci@snci.lu
- Website:
- http://www.snci.lu/
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Vorgänge
Links
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