Konsortialkredit für Projekte einer bestimmten Größenordnung

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Der Konsortialkredit ist ein Kredit, der einem Unternehmen von einem Bankenzusammenschluss (Konsortium), unter der Federführung einer sog. Konsortialbank bewilligt wird. Ziel ist die mittel- oder langfristige Finanzierung von Projekten einer bestimmten Größenordnung.

Der Bankenzusammenschluss wird gegründet, um das Risiko aufgrund der hohen Finanzierungsbeträge aufzuteilen. Für das Unternehmen besteht somit der Vorteil, dass ein von einer einzigen Bank aufgrund einer gewissen Risikokonzentration nicht bewilligter Kredit vom Konsortium genehmigt wird.

Zweck: Er ermöglicht die Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, bedeutender Immobilienprojekte (Grundstücke, Büros, Werkshallen, Lagerhallen), bedeutender Projekte zur Investition in Produktionswerkzeuge (z. B. Maschinen bei Autobahnbauunternehmen).

Zielgruppe

Der Konsortialkredit bietet sich vor allem für Großunternehmen an, um Projekte einer bestimmten Größenordnung zu finanzieren, und wird vor allem in folgenden Situationen ins Auge gefasst:

  • Erwerb oder Fusion von Gesellschaften;
  • Übernahme von Gesellschaften durch die Geschäftsführung (Management Buy-out - MBO) oder Private Equity-Investoren (Leveraged Buy-out - LBO);
  • Projektfinanzierung;
  • Erwerb von großen Grundstücken und/oder Immobilien;
  • Entwicklung, Modernisierung und Rentabilisierung des Unternehmens.

Voraussetzungen

Dokumentation oder Beschreibung des Unternehmens

  • Kopie der Satzung des Unternehmens;
  • Gliederung des Konzerns, wenn das Unternehmen zu einem komplexeren Konzern gehört;
  • die letzten 3 geprüften Bilanzen des Antragstellers des Darlehens und gegebenenfalls die letzte verfügbare Bilanz;
  • Auftragsbuch (gegebenenfalls);
  • Liste der Kunden und Angabe ihres relativen Anteils am Umsatz;
  • Liste der Lieferanten;
  • vorläufige Bilanz und Geschäftsplan für die kommenden Jahre.

Projektpräsentation

  • ausführliche Beschreibung der geplanten Investition mit Zahlenangaben, gegebenenfalls eine Marktstudie;
  • Finanzierungsplan;
  • Berechnung von Durchführbarkeit und Ertrag, Berechnung der Gewinnschwelle;
  • Anlagen:
    • Grundstück: Kaufvorvertrag, Katasterauszug, Baugenehmigung;
    • Immobilie: Kaufvorvertrag, Baupläne, Baugenehmigung, Leistungsbeschreibung, Kostenvoranschläge, eventuell Fotos, Mietvertrag usw.;
    • Maschinen: Liste der Investitionen, Ersetzung von bestehendem Material, zusätzliches Material, Bestellscheine oder Rechnungen;
    • Gesellschaft: Kaufvorvertrag, Due Diligence-Risikoprüfung, geprüfte Konten usw.

Sicherheiten

Die unerlässlichen Sicherheiten, die jede Bank vor der Gewährung von Darlehen verlangt, sind die Solvenz des Antragstellers und die Rentabilität des zu finanzierenden Projekts. Darüber hinaus nennt die Bank dem Konsortialkredits die dinglichen, persönlichen oder moralischen Sicherheiten, die sie zur Bewilligung des Darlehens für erforderlich erachtet.

Aufgrund der großen Vielfalt der Verwendungsformen des Konsortialkredits, können sich die geforderten Sicherheiten ebenfalls sehr vielfältig gestalten. Die häufigsten Sicherheiten sind:

  • Hypothekeneintragung;
  • Hypothekenvertrag;
  • Pfand auf Firmenwert;
  • Bürgschaft des Mutterhauses;
  • Negativerklärung (negative pledge);
  • diverse moralische Sicherheiten, wie der Rangrücktritt bezüglich von Forderungen, die Erhaltung der Gesellschafter oder Aktionäre;
  • zahlreiche einzuhaltenden Nebenabreden (covenants), bei deren Nichteinhaltung der Kredit gekündigt wird.

Wenn der oder die Gesellschafter/Aktionäre eines Unternehmens für die Gesellschaft bürgen müssen, muss der Bank deren finanzielle Situation ausführlich dargelegt werden.

Vorgehensweise und Details

Dauer und Betrag

Dauer

  • mittel- bis langfristig;
  • zwischen 3 und 20 Jahren (angepasst an die Abschreibungsdauer des zu finanzierenden Gutes oder Projekts).

Betrag

In der Regel Finanzierung von 70 % bis 80 % des zu finanzierenden Wertes.

Zinssatz

  • Zinssatz in Abhängigkeit von der Eignung des Kunden, des Projekts und der vorgeschlagenen Sicherheiten;
  • fester oder variabler Zinssatz;
  • monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Rückzahlung.

Kostenerstattung

Rückzahlung in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien, darunter z. B. Betrag, Zinssatz, Abschreibungsdauer des zu finanzierenden Gutes usw.

Aufgrund der Höhe der Beträge kann der Konsortialkredit in mehrere Formen bewilligt werden:

Umsetzungsfristen

Die Fristen für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen hängen in der Regel von deren Komplexität, Umfang und Dringlichkeit ab.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • ermöglicht die Aufnahme eines bedeutenden Finanzierungsvolumens;
  • weniger Verwaltungskosten als bei einer Schulverschreibung oder einem Börsengang;
  • in der Regel günstiger in Sachen Zinssatz als Finanzierung ähnlichen Umfangs;
  • Vereinheitlichung des Vertrags, der Sprache und des anwendbaren Rechts, kein Zeitverlust im Vergleich zu vielen anderen Kreditverträgen;
  • steuerlich absetzbare Schuldzinsen, anhand der die Steuerbemessungsgrundlage verringert wird und Steuern gespart werden können.

Nachteile

  • wahrscheinlich Notwendigkeit, der Bank Sicherheiten zu stellen;
  • zahlreiche einzuhaltenden Nebenabreden (covenants);
  • im Problemfall kann es sich für die kreditnehmende Gesellschaft als schwierig erweisen, sich gleichzeitig an alle Banken zu wenden.

Risiken

  • Bei kleineren Banken besteht die Gefahr, dass sie sich bei möglichen Rentabilitätsproblemen nicht mehr verpflichten wollen. Deswegen müssen die Klauseln zur Risikoübertragbarkeit genau geprüft werden;
  • das kreditnehmende Unternehmen läuft Gefahr, gegenüber den Banken in einer schwächeren Position zu sein. Deshalb ist es wichtig, bei der Wahl der Konsortialbanken sehr vorsichtig zu sein, da die meisten Entscheidungen mehrheitlich getroffen werden.

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