Beschwerde wegen Nichteinhaltung der von der Verordnung über digitale Dienste vorgesehenen Pflichten

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Nutzer einer Online-Plattform, die Zeuge eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung über digitale Dienste werden, können eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) einreichen.

Ziel der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste („Digital Services Act“, im Folgenden „DSA-Verordnung“) ist die Bekämpfung der Verbreitung rechtswidriger oder schädlicher Inhalte im Internet. Hassreden, Kinderpornographie, Verkauf gefälschter Produkte: Was offline rechtswidrig ist, muss es auch online sein.

Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten (Anbieter von Netzwerkinfrastrukturen, Hosting-Anbieter, Online-Plattformen oder Suchmaschinen usw.) müssen demnach entsprechend ihrer Rolle, ihrem Umfang oder ihrer Wirkung im digitalen Ökosystem mehrere Pflichten erfüllen.

In diesem Zusammenhang übernimmt die Wettbewerbsbehörde die Rolle des Koordinators für digitale Dienste in Luxemburg. Die Europäische Kommission überwacht ihrerseits, ob die sehr großen Online-Plattformen und die sehr großen Online-Suchmaschinen ihren Verpflichtungen aus der DSA-Verordnung nachkommen.

Ein Nutzer einer Online-Plattform (Privatperson oder Unternehmer), der der Ansicht ist, dass gegen die DSA-Verordnung verstoßen wurde, kann eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde einreichen.

Betroffene Personen

Personen, die eine Beschwerde einreichen können

Jede Person:

  • Privatperson oder Unternehmer;
  • die eine Online-Plattform nutzt; und
  • der Ansicht ist, dass gegen die DSA-Verordnung verstoßen wurde.

Anbieter von Vermittlungsdiensten

Alle Anbieter, die auf dem europäischen Markt folgende Vermittlungsdienste anbieten:

  • Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen (E-Commerce-Plattformen);
  • Anbieter von Vermittlungsdiensten, die Netzwerkinfrastrukturen anbieten, darunter reine Durchleitungen und Caching-Leistungen (zum Beispiel: Anbieter von Internetzugang, Registrierungsstellen für Domainnamen, nicht auf Cloud-Computing basierte Nachrichtenübermittlung);
  • Anbieter von Hostingdiensten wie Cloud-Computing- oder Web-Hostingdienste;
  • Anbieter von Online-Plattformen wie Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft, Diskussionsforen und Plattformen für soziale Netzwerke;
  • Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.

Ausschluss von einigen Unternehmen

Die folgenden Unternehmen sind, sofern sie nicht als „sehr große Online-Plattformen“ bezeichnet wurden, von mehreren für Online-Anbieter geltenden Verpflichtungen ausgenommen:

  • kleine Unternehmen mit:
    • weniger als 50 Arbeitnehmern; und
    • weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Gesamtjahresbilanz;
  • Kleinstunternehmen mit:
    • weniger als 10 Arbeitnehmern; und
    • weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Gesamtjahresbilanz.

Voraussetzungen

Anbieter von Vermittlungsdiensten müssen entsprechend ihrer Rolle, ihrem Umfang oder ihrer Wirkung im digitalen Ökosystem mehrere Pflichten erfüllen.

Jede Person kann eine Beschwerde einreichen, sobald ein Anbieter von Vermittlungsdiensten eine seiner Pflichten nicht erfüllt hat, welche insbesondere darin bestehen:

  • die Anordnungen der zuständigen Behörden zu befolgen;
  • eine Kontaktstelle zu benennen;
  • einen gesetzlichen Vertreter zu benennen;
  • transparent zu sein, indem sie klare Berichte über die etwaige Moderation von Inhalten veröffentlichen;
  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, indem sie darin etwaige Beschränkungen erwähnen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um für Minderjährige, ihre Privatsphäre und ihre Sicherheit ein hohes Schutzmaß zu gewährleisten.

Alle ausführlichen Pflichten der Anbieter von Vermittlungsdiensten sind auf der Website der Wettbewerbsbehörde abrufbar.

Vorgehensweise und Details

Eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der DSA-Verordnung einreichen

Sie können eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde einreichen:

  • über einen Online-Vorgang auf MyGuichet.lu: Sie können diesen Vorgang mit oder ohne Authentifizierung durchführen; oder
  • über das PDF-Beschwerdeformular wegen Nichteinhaltung der von der DSA-Verordnung vorgesehenen Pflichten, das Sie der Behörde wie folgt zukommen lassen können:
    • per E-Mail an dsa@concurrence.etat.lu; oder
    • per Post an die Adresse: Autorité de la concurrence, 2A, rue d’Anvers L-1130 Luxemburg.

Betrifft der Verstoß Ihren Arbeitgeber und wurde der Verstoß im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entdeckt, können Sie das für Hinweisgeber vorgesehene Verfahren nutzen.

Verarbeitung von Daten im Rahmen einer Beschwerde

Die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Beschwerde auf der Grundlage der DSA-Verordnung finden Sie auf der Website der Wettbewerbsbehörde.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Publikationen

Digital Services Act

Pdf • 3,62 Mo

Nouvelles règles pour les acteurs numérique

Rechtsgrundlagen

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