Zum
Neue Beihilfen für Landwirte: Stellen Sie jetzt Ihren Antrag über MyGuichet.lu
Zum letzten Mal aktualisiert am
Für aktive Landwirte stehen neue Beihilfen zur Verfügung. Diese können die Form annehmen von:
- einer Niederlassungsprämie;
- einer Investitionsbeihilfe für ihre Tätigkeit;
- einer Rückerstattung bestimmter indirekter Steuern wie der Einregistrierungs- und Übertragungsgebühren auf bewegliche oder unbewegliche Güter, die landwirtschaftlich genutzt werden.
Diese Beihilfen können unter bestimmten Voraussetzungen von folgenden Personen bezogen werden:
- aktiven Landwirten; und/oder
- Imkern und Brennern, ausschließlich was die Investitionsbeihilfe betrifft.
Die Anträge müssen online über MyGuichet.lu gestellt werden. Es handelt sich hierbei um Vorgänge mit Authentifizierung, für die ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Die Prüfung der Anträge (mit Ausnahme der Erstattung indirekter Steuern) und die Auswahl der Begünstigten erfolgen viermal jährlich.
Die Frist für die Einreichung der Anträge endet jeweils am letzten Tag der Monate Februar, Mai, August und November.
Wie Sie die Beihilfen beantragen können und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte unseren Informationsseiten: