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Meldung der Einstellung der Tätigkeit einer klassifizierten Einrichtung
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Sie sind Betreiber einer klassifizierten Einrichtung, die ihre Tätigkeit endgültig einstellen wird? Dann müssen Sie die zuständige(n) Behörde(n) vor der endgültigen Einstellung der Tätigkeit dieser Einrichtung benachrichtigen, indem Sie ein Formular zur Meldung der Einstellung der Tätigkeit einsenden.
Je nach Klasse der Einrichtung müssen Sie dieses Formular an das Umweltamt oder das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt schicken.
Für Einrichtungen der Klassen 1, 1A, 1B, 3, 3A und 3B ist die Meldung der Einstellung der Tätigkeit verpflichtend. Einrichtungen der Klasse 4 sind von diesem Behördengang nicht betroffen.
Ob Ihre klassifizierte Einrichtung betroffen ist und welche Schritte Sie befolgen müssen, erfahren Sie auf unserer Informationsseite.