Neue Online-Vorgänge zur Einreichung der Abonnementsteuererklärung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Es ist ein neues System zur Einreichung der Abonnementsteuererklärung für OGA, SIF und RAIF verfügbar.

Beide Systeme, das alte und das neue, funktionieren während einer Übergangszeit von 2 Jahren parallel. Das Ende des Übergangszeitraums ist für Ende August 2026 vorgesehen.

Die neuen Vorgänge zielen darauf ab, die Benutzer gezielter durch die Erklärungen zu führen und die Verwaltung und Kontrolle der Abonnementsteuererklärungen zu vereinfachen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen Folgendes:

  • Es wurden Erläuterungen für die Benutzer hinzugefügt.
  • Die in einer anderen Währung als dem Euro angegebenen Beträge werden automatisch nach dem Wechselkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet.
  •  Alternative Investmentfonds, deren Nettoinventarwert noch nicht verfügbar ist, erhalten die Möglichkeit, die Einreichung einer vorläufigen Erklärung zu melden.
  • Das Format, das die Meldung der CSSF-Kennnummern auf der Ebene der juristischen Personen und auf der Ebene der einzelnen Teilfonds von Investmentfonds ermöglicht, wurde geändert.
  • Das Format zur Meldung der Daten des ursprünglichen Fonds und des Zielfonds für die „Dachfonds“-Befreiung wurde geändert.
  • Am Ende des Vorgangs erhalten die Benutzer eine Zusammenfassung der Daten, die sie angegeben haben.

Im Vergleich zur bestehenden Version sind die folgenden zusätzlichen Daten erforderlich, um das neue Format zu verwenden:

  • CSSF-Nummer der juristischen Person von OGA/SIF/RAIF;
  • CSSF-Nummer der Teilfonds in Bezug auf die verschiedenen Meldesysteme;
  • für das „Dachfonds“-Regime: Identifizierung des ursprünglichen Fonds oder ursprünglichen Teilfonds und des Zielfonds oder Zielteilfonds durch die Firma und die CSSF-Nummer;
  • Identifizierung des Meldepflichtigen (juristische Person) durch die Firma und die nationale Identifikationsnummer (matricule). Dies ist die juristische Person, die für die Einreichung der Abonnementsteuererklärungen verantwortlich ist.

Die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) lädt die Benutzer ein:

  • das neue Format zu testen;
  • die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um das neue Format während der zweijährigen Übergangszeit umzusetzen.

Die AED steht Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung:

Bureau de la taxe d’abonnement
Telefon: (+352) 247 80 978
E-Mail: Lux.tabo@en.etat.lu