Zum
Beantragen Sie einen finanziellen Ausgleich für die Ausbildungsstunden Ihrer Arbeitnehmer
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Nehmen Ihre Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an einer Berufsausbildung teil?
Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Ausgleich für diese Ausbildungsstunden erhalten.
Ihre Arbeitnehmer müssen eine Ausbildung absolvieren, die mit folgenden Abschlüssen abgeschlossen wird:
- Berufsbefähigungszeugnis (CCP) für den Beruf des Assistenten für Alltagsbegleitung; und/oder
- Diplom über die berufliche Reife (DAP) für den Beruf des Krankenpflegehelfers.
Um diesen Ausgleich zu erhalten, müssen Sie je nach Fall monatlich oder jährlich einen Antrag stellen:
- online über MyGuichet.lu. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung; oder
- per Post an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend.
Alle Informationen, einschließlich der Bedingungen für die Gewährung dieses finanziellen Ausgleichs, finden Sie auf unserer Informationsseite.