Das Förderprogramm Klimabonus

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Das neue Förderprogramm „Klimabonus“ richtet sich an alle, die die Gesamtenergieeffizienz von in Luxemburg gelegenem Wohnraum verbessern wollen. Betroffen sind natürliche Personen, aber auch privat- und öffentlich-rechtliche juristische Personen (mit Ausnahme des Staates).

Diese Finanzhilfen wurden vom Umweltamt (Administration de l'environnement - AEV) im Anschluss an die Regelung PRIMe House eingeführt und zielen auf eine rationellere Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energiequellen ab.

Die Regelung Klimabonus kann in folgenden Fällen beantragt werden:

Jede Art von Hilfe ist an Fristen und genau festgelegte praktische Modalitäten gebunden. Mehr dazu finden Sie auf unseren entsprechenden Informationsseiten.

Hinweis: Derzeit gelten auch noch andere, vorher eingerichtete Regelungen. Je nach Projekt, bereits bezogener Unterstützung und Datum der durchgeführten Arbeiten können Sie einer anderen Regelung als der Regelung Klimabonus unterliegen: