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Öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge: Ausstellung und Übermittlung einer elektronischen Rechnung via MyGuichet.lu
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Seit dem 18. Mai 2022 müssen große Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags ihre Rechnungen ausschließlich als rechtskonforme elektronische Rechnungen ausstellen und übermitteln.
Alle öffentlichen Stellen, das heißt alle öffentlichen Auftraggeber, sind verpflichtet, rechtskonforme elektronische Rechnungen über das Europäische Liefernetzwerk Peppol (Pan European Public Procurement OnLine) empfangen zu können.
Den Wirtschaftsteilnehmern, die noch nicht mit Peppol verbunden sind, stehen auf MyGuichet.lu 2 nicht automatisierte alternative technische Lösungen zur Verfügung. Sie können:
- einerseits das Eingabeformular für ihre Rechnung manuell ausfüllen; und/oder
- andererseits eine bereits rechtskonforme elektronische Rechnung über ein Formular einreichen (hochladen).
Die Person, die die Rechnung einreicht, muss über einen beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu verfügen. Um diesen zu erstellen, benötigt sie:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- eine elektronische Identität eines anderen europäischen Landes (eIDAS).
Zur Erinnerung: Die Pflicht gilt:
- ab dem 18. Oktober 2022 auch für mittlere Wirtschaftsteilnehmer; und anschließend
- ab dem 18. März 2023 auch für kleine und somit für alle Wirtschaftsteilnehmer.
Informieren Sie sich auf unseren Informationsseiten über die Vorgänge und die zu befolgenden Schritte:
Nähere Informationen über die elektronische Rechnungsstellung können Sie auch im thematischen Dossier auf der Website des Ministeriums für Digitalisierung nachlesen.