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Unsere Informationen zum Erfindungspatent wurden aktualisiert
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Seit dem 1. Juli 2022 belaufen sich die Gebühren für das Verfahren zur Erteilung eines Erfindungspatents auf:
- 40 Euro für die Anmeldung eines nationalen Patents;
- 450 Euro für die Recherche, wenn die Erstellung eines Recherchenberichts beantragt wird;
- 49 Euro für eine beschleunigte Erteilung (schneller als die üblichen 18 Monate).
Ein Patent kann von jeder natürlichen oder juristischen Person angemeldet werden, die sich ein Exklusivrecht auf ihre Erfindung sichern möchte. Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre.
Um patentierbar zu sein, muss die Erfindung gewissen Kriterien entsprechen. Sie muss:
- neu sein;
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen;
- gewerblich anwendbar sein.
Unser Text zum Thema Erfindungspatent wurde kürzlich aktualisiert. Klicken Sie auf den Link und erfahren Sie mehr über das Verfahren zur Erteilung eines Erfindungspatents.