Mehrjährig gültige Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer

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Seit dem 1. Mai 2021 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer und Rentenempfänger in elektronischer Form einzusehen, und zwar über ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu.

Die Einsichtnahme in die Lohnsteuerkarten ist derzeit noch fakultativ, wird aber ab 1. Januar 2022 verpflichtend. Die Arbeitgeber haben demnach bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, um sich mit dem neuen Tool der Steuerverwaltung (ACD) vertraut zu machen.

Die ACD fordert die Arbeitgeber, die folgende Schritte noch nicht unternommen haben, auf, dies baldmöglichst zu tun:

  • einen Token für den Zugriff auf die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer und/oder Rentenempfänger beantragen;
  • einen der beiden Token, die ihnen zugeschickt wurden, aktivieren.

Kopien des Informationsschreibens (das Anfang März 2021 an die zu diesem Zeitpunkt gemeldeten Arbeitgeber versandt wurde) sowie des Aufforderungsschreibens, um einen Token zu beantragen, können auf der Website der ACD auf Französisch und Deutsch eingesehen und heruntergeladen werden.

Falls die Frist für die Aktivierung abgelaufen ist, muss über MyGuichet.lu ein neuer Token beantragt werden, um dann den Arbeitgebertoken oder den Leistungserbringertoken binnen 2 Monaten zu aktivieren.