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Nullmeldung gemäß FATCA oder CRS über MyGuichet.lu
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Seit dem 1. Januar 2021 müssen meldungspflichtige luxemburgische Finanzinstitute eine Nullmeldung (ZeroReporting) einreichen, wenn sie keine meldepflichtigen amerikanischen Konten oder CRS-Konten (Common Reporting Standard) zu melden haben.
Die Finanzinstitute müssen die Nullmeldungen (FATCA und/oder CRS) der Steuerverwaltung (ACD) zukommen lassen:
- entweder:
- ab sofort über MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID); oder
- über einen der 2 bestehenden Transmitter: FUNDSQUARE oder SIX PAYMENT SERVICES;
- jährlich bis zum 30. Juni.
Für das Steuerjahr 2020 müssen die Meldungen bis spätestens 30. Juni 2021 übermittelt werden.
Zur Erinnerung:
- Das CRS-Gesetz führt den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (meldepflichtige Konten) in Steuersachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und den Partnerländern Luxemburgs ein;
- der „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verpflichtet luxemburgische Finanzinstitute und bestimmte luxemburgische Stellen außerhalb der Finanzbranche, Finanzkonten zu melden, die direkt oder indirekt von US-Bürgern und in den USA ansässigen Personen gehalten werden.
Mehr zu der Nullmeldung gemäß FATCA oder CRS finden Sie in unserem Informationstext.