Meldung grenzüberschreitender Gestaltungen über MyGuichet.lu

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Bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen unterliegen einer Meldepflicht. Diese verpflichtende Meldung durch Gewerbetreibende des Finanzsektors ist Teil des automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung.

Durch den Mittler (Banken, Steuer-, Wirtschafts- und sonstige Berater) oder den Steuerpflichtigen gemeldete Gestaltungen werden in ein sicheres europäisches Zentralverzeichnis eingespeist, zu dem alle Mitgliedstaaten Zugang haben.

Die Meldungen müssen bei der Steuerverwaltung (ACD) erfolgen.

Die meldende Person muss der ACD die erforderlichen Informationen elektronisch via MyGuichet.lu übermitteln. Es gibt 2 Möglichkeiten zur Übermittlung von Informationen:

  • den Online-Vorgang auf MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust-Zertifikats; oder
  • das Drag-and-drop einer spezifischen XML-Datei auf MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust-Zertifikats.

Nähere Informationen über die meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltungen und Informationen sowie die Modalitäten zur Meldung finden Sie in unserem Informationstext.