Zum
Änderungen in Bezug auf die Anmeldung zur Mehrwertsteuer und die Anwendung des stark ermäßigten Satzes
Zum letzten Mal aktualisiert am
Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Bestimmungen für die Mehrwertsteuer (MwSt.).
Die neuen Bestimmungen betreffen sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Zunächst wird der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerbefreiung für alle Mehrwertsteuerpflichtigen auf 35.000 Euro statt bisher 30.000 Euro erhöht.
So gelangen ab sofort Mehrwertsteuerpflichtige, deren Jahresumsatz ohne Steuern 35.000 Euro nicht überschreitet, in den Genuss einer Mehrwertsteuerbefreiung.
Darüber hinaus wird im Hinblick auf die Förderung der Renovierung von Privatgebäuden und die Erhöhung der Wirksamkeit der Beihilfen für die energetische Renovierung folgende Änderung eingeführt: Ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude muss nicht mehr seit 20 Jahren, sondern nur noch seit 10 Jahren bestehen, damit bei Renovierungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 % beantragt werden kann.
Zur Erinnerung: Der stark ermäßigte Satz kann nur unter bestimmten Bedingungen angewendet werden.
Auf unseren Informationsseiten erfahren Sie mehr über die Bedingungen:
- der Mehrwertsteuerpflicht;
- für die Anwendung des stark ermäßigten Satzes.