Wahl der Vertreter der Arbeitnehmerkammer
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In Luxemburg gibt es 2 Arbeitnehmervertretungen (Kammern): die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés - CSL) und die Kammer der Staatsbeamten und -angestellten (Chambre des fonctionnaires et employés publics).
Die Arbeitnehmerkammer (CSL) hat etwa 600.000 Mitglieder, die alle wahlberechtigt sind. Alle in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Arbeitsuchenden und Rentner, mit Ausnahme derjenigen, die unter den Status des öffentlichen Dienstes fallen, sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnort automatisch Mitglied der CSL.
Alle 5 Jahre wählen die Arbeitnehmer die 60 Vertreter der Arbeitnehmerkammer auf nationaler Ebene. Die Arbeitnehmervertreter sind Mitglieder der Vollversammlung, dem höchsten Organ der Kammer. Sie bestimmen die Leitlinien und die Politik der Aufgaben und Tätigkeiten der CSL.
Die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer und Rentner in der CSL erfolgt per Briefwahl. Jeder Wähler wählt seine Vertreter in der Berufsgruppe, der er angehört.
Betroffene Personen
- Alle (gebietsansässigen und nicht ansässigen) Arbeitnehmer und Auszubildenden, die in Luxemburg unter dem Status des Privatrechts arbeiten
- Die Angestellten der Nationalen Eisenbahngesellschaft (Chemins de fer luxembourgeois - CFL)
- Die Rentner, die eine Rente aus einem der beiden oben genannten Beschäftigungsverhältnisse beziehen
- Die Arbeitsuchenden
Vorgehensweise und Details
Rolle und Aufgaben der Arbeitnehmerkammer
Die wichtigste Aufgabe der CSL besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer und Rentner, die in Luxemburg arbeiten bzw. gearbeitet haben, zu vertreten und zu schützen. Sie nimmt folgende Aufgaben und Tätigkeiten wahr:
- Beratende Funktion im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses durch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und großherzoglichen Verordnungen;
- Vertretung in Form der Präsenz in den staatlichen Beratungsgremien: Begnadigungsausschuss (Commission de grâce), Oberster Statistikrat (Conseil supérieur de la statistique) usw.;
- Vertretung in Form der Ernennung von Arbeitnehmervertretern in den Sozialversicherungseinrichtungen: Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé), Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension) usw. und von Vertretern bei den Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeiten;
- Informationsauftrag in Bezug auf Themen der Arbeitswelt wie auch sozioökonomische Themen durch eine Reihe von Publikationen;
- Erstausbildung und Weiterbildung (Gestaltung der Berufsausbildung, Erwachsenenbildung).
Ein Jahresbeitrag, der automatisch vom Arbeitgeber oder von der Rentenkasse einbehalten wird, ermöglicht es der CSL, ihre verschiedenen Aufgaben zu erfüllen.
Ablauf der Wahlen
Die Wahlen finden in den Monaten Februar oder März jedes 5. Kalenderjahres an einem vom Minister für Arbeit festgelegten Datum statt.
Die Mitglieder wählen die 60 Vertreter und deren Stellvertreter in ihrer jeweiligen Berufsgruppe. Dabei kann entweder eine ganze Liste oder eine bestimmte Anzahl einzelner Kandidaten, die der Anzahl der in der jeweiligen Gruppe zu wählenden Mitglieder entspricht, gewählt werden. Die Teilnahme an der Wahl ist freiwillig.
Jeder Wähler verfügt über so viele Stimmen, wie ordentliche und stellvertretende Vertreter in seiner Berufsgruppe zu wählen sind. Die Anzahl der Stimmen, über die der Wähler verfügt, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben, die er erhält.
Die Wahl erfolgt per Briefwahl über einen anonymen Stimmzettel. Die Wähler erhalten per Post einen ihrer Berufsgruppe entsprechenden Stimmzettel. Nachdem dieser ausgefüllt wurde, muss der Wähler ihn vor Wahlschluss in einem vorfrankierten Umschlag an das Wahllokal schicken.
Die ordentlichen und stellvertretenden Vertreter werden per Briefwahl für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt und können wiedergewählt werden.
Verteilung der Berufsgruppen
Um eine gewisse berufliche Repräsentativität innerhalb der CSL zu gewährleisten, wird die Anzahl der Sitze pro Berufsgruppe anhand der in dieser Gruppe vertretenen Arbeitnehmer bestimmt.
Die CSL zählt 60 Sitze, die wie folgt verteilt sind:
- Gruppe 1, Eisen- und Stahlindustrie: 5 Sitze
- Gruppe 2, Sonstige Industrien: 8 Sitze
- Gruppe 3, Bauwesen: 6 Sitze
- Gruppe 4, Finanzdienstleistungen: 8 Sitze
- Gruppe 5, Dienstleistungssektor: 14 Sitze
- Gruppe 6, Verwaltung und öffentliche Unternehmen im Bereich Kommunikation, Wasser und Energie: 4 Sitze
- Gruppe 7, Gesundheit und Soziales: 6 Sitze
- Gruppe 8, CFL: 3 Sitze
- Gruppe 9, Rentner: 6 Sitze
Ergebnisse
Der Vorsitzende des Wahllokals für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer verkündet die Ergebnisse der Auszählung nach Bestätigung der Wahlen durch Annahme eines Abschlussprotokolls.
Zuständige Kontaktstellen
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Arbeitnehmerkammer
- Adresse:
-
18, rue Auguste Lumière
L-1950
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1263 / L-1012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 49 42 00
- Fax:
- (+352) 27 49 42 50
- E-Mail:
- csl@csl.lu
- Website:
- http://www.csl.lu
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Links
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Rechtsgrundlagen
-
Loi du 4 avril 1924
portant création de chambres professionnelles à base élective
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Loi du 17 juillet 2008
ayant pour objet les élections pour la Chambre des salariés
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