Eine Altersrente ab 65 Jahren beantragen

In Abhängigkeit von ihrem Versicherungsverlauf und ihrem Alter können Versicherte Folgendes beantragen:

Die Altersrente wird auf der Grundlage der anerkannten Jahre im Versicherungsverlauf und der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge berechnet.

Diese beiden Informationen bilden den individuellen Versicherungsverlauf.

Zielgruppe

Jede Person ist durch die allgemeine Rentenversicherung abgesichert, wenn sie:

  • einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgeht (als Arbeitnehmer oder selbstständig); oder
  • eine Einkommensersatzleistung bezieht, wie: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld der Unfallversicherung oder Arbeitslosengeld.

Die Bediensteten des öffentlichen Sektors (Staat, Gemeinden, CFL) verfügen über ein spezielles Pensionssystem, das besonderen Bestimmungen unterliegt.

Die Altersrente wird ab 65 Jahren bewilligt.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Altersrente unterliegt einer Bedingung:

  • bezüglich des Alters: 65 Jahre; und
  • bezüglich der anerkannten Versicherungsjahre: Wartezeit.

Diese Wartezeit muss bestehen aus mindestens 10 Jahren:

  • Pflichtversicherungszeiten oder freiwilligen Versicherungszeiten; und/oder
  • nachgekauften Zeiten.

Nähere Informationen zu den Versicherungszeiten sind auf der Website der CNAP – Carrière d’assurance et périodes au Luxembourg erhältlich.

Fristen

Die Gewährung einer Rente erfolgt nicht automatisch, selbst wenn Versicherte alle Bedingungen erfüllen. Es muss zwingend ein Rentenantrag gestellt werden.

Wenn eine versicherte Person:

  • ausschließlich in Luxemburg gearbeitet hat, kann sie ihren Antrag zwischen 2 und 6 Monaten vor dem Beginn der Rente stellen;
  • während ihrer beruflichen Laufbahn Mitglied bei mehreren Rentensystemen in Luxemburg war, kann sie ihren Antrag 6 Monate vor dem Beginn der Rente stellen;
  • in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern gearbeitet hat, sollte sie ihren Antrag am besten mindestens 6 Monate vor dem geplanten Beginn der Rente stellen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung im Wohnsitzland

Wohnsitz in Luxemburg

Wohnt die versicherte Person in Luxemburg, muss sie ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Studienbescheinigung oder Diplom, Aufstellung des Verlaufs im Ausland usw.) an die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) richten.

War die versicherte Person in Luxemburg während ihrer beruflichen Laufbahn über das allgemeine System (Privatwirtschaft - CNAP) und über das Sondersystem (Staat, Gemeinden) versichert, muss sie ihren Antrag bei dem Rentenversicherungsträger einreichen, bei dem sie zuletzt angemeldet war.

Hat die versicherte Person in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern gearbeitet, ist die CNAP dafür zuständig, die Rentenanträge bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern im Ausland einzureichen.

Wohnsitz im Ausland

Wohnt die versicherte Person nicht in Luxemburg, muss sie ihren Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger ihres Wohnsitzlandes einreichen. Die ausländische Kasse muss dann einen Antrag für die versicherte Person bei der CNAP stellen, um deren Ansprüche auf die luxemburgische Rente geltend zu machen. Diese Situation entspricht derjenigen der meisten Grenzgänger.

Ausnahme: Eine versicherte Person, die nicht in Luxemburg wohnt, aber ausschließlich dort gearbeitet hat, kann ihren Antrag in Luxemburg einreichen.

Bearbeitungsfrist des Antrags

Die Bearbeitungsfrist eines Rentenantrags hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der Daten ab. Sie kann betragen zwischen:

  • einigen Wochen; und
  • mehreren Monaten, wenn das Erheben von Informationen Nachforschungen im Ausland erfordert.

Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird der Rentenantrag durch einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid entweder bewilligt oder abgelehnt.

Beginn der Rente

Die Altersrente beginnt am Tag des 65. Geburtstags oder ab dem Tag, an dem die Bedingungen in Bezug auf Alter und Wartezeit erfüllt sind.

Höhe der Rente

Zusammensetzung

Die Altersrente setzt sich zusammen aus:

  • einem Element betreffend die Versicherungsdauer: den pauschalen Steigerungen; und
  • einem Element betreffend die gezahlten Beiträge: den proportionalen Steigerungen.

Folgendes wird ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt:

  • die Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten; und
  • die Entwicklung der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

Element „Dauer“: die pauschalen Steigerungen

Die pauschalen Steigerungen werden entsprechend der Dauer der Versicherung bewilligt.

Um diese Dauer zu berechnen, werden die Jahre der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung, die nachgekauften Zeiten und die Ergänzungszeiten bis zu maximal 40 Jahre berücksichtigt.

Element „Beiträge“: die proportionalen Steigerungen

Die proportionalen Steigerungen werden entsprechend den Beiträgen während des Versicherungsverlaufs bewilligt.

Die Berechnungsformeln und Beispiele sind auf der Website der CNAP einsehbar: CNAP - Calcul du montant de la pension.

Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer/Selbstständiger

Empfänger einer Altersrente können einer vergüteten beruflichen Tätigkeit nachgehen, ohne dass ihre Rente gekürzt oder entzogen wird.

Mindest- und Höchstbeträge

Die Altersrente kann keinesfalls unter 90 % des Referenzbetrags liegen, wenn die versicherte Person eine Wartezeit von 40 Jahren an Versicherungszeiten vorweisen kann. Diese Summe vermindert sich um 1/40 für jedes zwischen dem 20. und 39. Jahr fehlende Jahr.

Hinweis: Der jährliche Wert des Referenzbetrags beträgt 2.085 Euro (bei Index 100 Basis 1984).

Der Anspruch auf die Mindestrente entsteht ab einer Mindestwartezeit von 20 Jahren an Versicherungszeiten, darunter 10 Jahre Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder nachgekaufte Zeiten.

Der Höchstbetrag beläuft sich auf 5/6 des Fünffachen des Referenzbetrags.

Zahlung der Rente

Die Rente wird folgendermaßen gezahlt:

  • monatlich und im Voraus; und
  • die Zahlung wird am Ende des Monats eingestellt, in dem der Empfänger verstirbt.

Der Kalender der Rentenzahlungen ist auf der Website der CNAP einsehbar.

Schätzung einer Altersrente

Eine Rentenschätzung wird von der CNAP nur angenommen, wenn die antragstellende Person älter als 55 Jahre ist. In diesem Alter ist es sinnvoll, dass die antragstellende Person ihre nicht vergüteten Studien- oder Berufsausbildungszeiten sowie ihre Beschäftigungszeiten im Ausland nachzeichnet. Die versicherte Person muss entsprechende Nachweise vorlegen: Studienbescheinigung oder Diplom ab dem 18. Lebensjahr, Aufstellung des Versicherungsverlaufs im Ausland usw.

Die Frist für eine Antwort auf einen Rentenschätzungsantrag hängt von der Komplexität der jeweiligen Akte ab und kann zwischen 1 und 3 Monaten und sogar 6 Monaten in besonderen Fällen variieren.

Die Aufstellung des Versicherungsverlaufs in Luxemburg, die den Versicherten jedes Jahr zugesandt wird, gibt einen Schätzbetrag der Rente ab dem Alter von 55 Jahren unter Berücksichtigung der eingetragenen Beiträge, aber ohne die Ergänzungszeiten an.

Eine Rentenschätzung kann über das Kontaktformular auf der Website der CNAP beantragt werden: eMail - CNAP.

Formulare/Online-Dienste

Antrag auf Gewährung einer persönlichen Pension

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