Eine vorgezogene Altersrente ab 57 oder 60 Jahren beantragen
In Abhängigkeit vom Versicherungsverlauf und vom Alter können Versicherte Folgendes beantragen:
- die vorgezogene Altersrente ab 57 oder 60 Jahren; oder
- die Altersrente ab 65 Jahren.
Nichtansässige Arbeitnehmer, die in Luxemburg Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, genießen die gleichen Rechte wie gebietsansässige Arbeitnehmer.
Die vorgezogene Altersrente wird auf der Grundlage der anerkannten Jahre im Versicherungsverlauf und der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge berechnet. Diese beiden Informationen bilden den individuellen Versicherungsverlauf.
Zielgruppe
Jede Person ist durch die allgemeine Rentenversicherung abgesichert, wenn sie:
- einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgeht (als Arbeitnehmer oder selbstständig); oder
- eine Einkommensersatzleistung bezieht, wie: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld der Unfallversicherung oder Arbeitslosengeld.
Die Bediensteten des öffentlichen Sektors (Staat, Gemeinden, CFL) verfügen über ein spezielles Pensionssystem, das besonderen Bestimmungen unterliegt.
Die vorgezogene Altersrente wird ab 57 oder 60 Jahren bewilligt.
Voraussetzungen
Allgemeines
Der Anspruch auf die vorgezogene Altersrente unterliegt:
- einer Altersbedingung; und
- einer Bedingung bezüglich der anerkannten Versicherungsjahre: Wartezeit.
Bei der Berechnung werden die Zeiten der Pflichtversicherung, der freiwilligen Versicherung, die nachgekauften Zeiten und die Ergänzungszeiten berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Versicherungszeiten sind auf der Website der CNAP – Carrière d’assurance et périodes au Luxembourg erhältlich.
Bewilligungsvoraussetzungen
Die vorgezogene Altersrente wird ab dem folgenden Alter geschuldet:
- 57 Jahre, wenn die versicherte Person eine Wartezeit von 40 Jahren in der Pflichtversicherung nachweisen kann;
- 60 Jahre, wenn die versicherte Person eine Wartezeit von 40 Jahren an Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung, nachgekauften Zeiten und/oder Ergänzungszeiten nachweisen kann, darunter mindestens 10 Jahre an Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung und/oder nachgekauften Zeiten.
Anerkannte Versicherungszeiten, um die Bedingungen in Bezug auf den Verlauf für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente zu erfüllen |
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Alter |
Mindestanzahl an Versicherungsjahren |
Pflichtzeiten |
Freiwillige Zeiten |
Nachgekaufte Zeiten |
Ergänzungszeiten |
57 Jahre |
40 Jahre |
Ja |
X |
X |
X |
60 Jahre |
40 Jahre |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
|
davon 10 Jahre |
Ja |
Ja |
Ja |
X |
Fristen
Die Gewährung einer Rente erfolgt nicht automatisch, selbst wenn Versicherte alle Bedingungen erfüllen. Es muss zwingend ein Rentenantrag gestellt werden.
Wenn eine versicherte Person:
- ausschließlich in Luxemburg gearbeitet hat, kann sie ihren Antrag zwischen 2 und 6 Monaten vor dem Beginn der Rente stellen;
- während ihrer beruflichen Laufbahn Mitglied bei mehreren Rentensystemen in Luxemburg war, kann sie ihren Antrag 6 Monate vor dem Beginn der Rente stellen;
- in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern gearbeitet hat, sollte sie ihren Antrag am besten mindestens 6 Monate vor dem geplanten Beginn der Rente stellen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung im Wohnsitzland
Wohnsitz in Luxemburg
Wohnt die versicherte Person in Luxemburg, muss sie ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Studienbescheinigung oder Diplom, Aufstellung des Verlaufs im Ausland usw.) an die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) richten.
War die versicherte Person in Luxemburg während ihrer beruflichen Laufbahn über das allgemeine System (Privatwirtschaft - CNAP) und über das Sondersystem (Staat, Gemeinden) versichert, muss sie ihren Antrag bei dem Rentenversicherungsträger einreichen, bei dem sie zuletzt angemeldet war.
Hat die versicherte Person in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern gearbeitet, ist die CNAP dafür zuständig, die Rentenanträge bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern im Ausland einzureichen.
Wohnsitz im Ausland
Wohnt die versicherte Person nicht in Luxemburg, muss sie ihren Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger ihres Wohnsitzlandes einreichen. Die ausländische Kasse muss dann einen Antrag für die versicherte Person bei der CNAP stellen, um deren Ansprüche auf die luxemburgische Rente geltend zu machen. Diese Situation entspricht derjenigen der meisten Grenzgänger.
Ausnahme: Eine versicherte Person, die nicht in Luxemburg wohnt, aber ausschließlich dort gearbeitet hat, kann ihren Antrag in Luxemburg einreichen.
Bearbeitungsfrist des Antrags
Die Bearbeitungsfrist eines Rentenantrags hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der Daten ab. Sie kann betragen zwischen:
- einigen Wochen; und
- mehreren Monaten, wenn das Erheben von Informationen Nachforschungen im Ausland erfordert.
Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird der Rentenantrag durch einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid entweder bewilligt oder abgelehnt.
Beginn der Rente
Die vorgezogene Altersrente beginnt an dem Tag, an dem die Bedingungen in Bezug auf Alter und Wartezeit erfüllt sind:
- Im Falle einer Einstellung der beruflichen Tätigkeit beginnt die Rente an dem Tag, an dem der Anspruch der versicherten Person auf ihr berufliches Einkommen erlischt.
- Im Falle einer Fortsetzung einer Arbeitnehmertätigkeit beginnt die Rente frühestens ab dem ersten Tag des Monats nach demjenigen der Antragstellung.
Höhe der Rente
Element „Dauer“: die pauschalen Steigerungen
Die pauschalen Steigerungen werden entsprechend der Dauer der Versicherung bewilligt.
Die Berechung dieser Dauer erfolgt auf der Grundlage der Jahre der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung, der nachgekauften Zeiten und der Ergänzungszeiten bis zu einem Maximum von 40 Jahren.
Element „Beiträge“: die proportionalen Steigerungen
Die proportionalen Steigerungen werden entsprechend den Beiträgen während des Versicherungsverlaufs bewilligt.
Personen, die zum 1. Dezember des Kalenderjahres Anspruch auf eine Rente haben, wird eine Jahresendzulage gezahlt.
Die Berechnungsformeln und Beispiele sind auf der Website der CNAP einsehbar: CNAP - Calcul du montant de la pension.
Hinweis: Folgendes wird ebenfalls bei der Berechnung der Höhe der Rente berücksichtigt:
- die Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten; und
- die Entwicklung der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.
Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer/Selbstständiger
Der Empfänger einer vorgezogenen Altersrente darf einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die Rente unterliegt jedoch Antikumulierungsvorschriften, wenn sie mit einem beruflichen Einkommen bezogen wird.
Ein Rentner unter 65 Jahren:
- kann als Arbeitnehmer ein Einkommen von weniger als einem Drittel des sozialen Mindestlohns (salaire social minimum - SSM) beziehen, ohne dass die Rente gekürzt oder entzogen wird;
- der als Arbeitnehmer ein Einkommen von mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns bezieht, kann seine Rente und einen Lohn beziehen, sofern der Gesamtbetrag nicht die Obergrenze überschreitet, die dem Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreslöhne während seiner Laufbahn entspricht. Wird diese Obergrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt;
- der als Selbstständiger über ein Einkommen von mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns pro Jahr verfügt, bekommt seine vorgezogene Rente gestrichen.
Einkommen | Höhe des Einkommens | Auswirkungen der Antikumulierungsvorschriften auf die vorgezogene Altersrente | |
---|---|---|---|
Einkommen aus einer Tätigkeit als Selbstständiger | < 1/3 SSM | Keine Kürzung | |
> 1/3 SSM | Entzug | ||
Einkommen aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer | < 1/3 SSM | Keine Kürzung | |
> 1/3 SSM und < M5R | P + REV < M5R | Keine Kürzung | |
P + REV > M5R | Kürzung um den die Obergrenze überschreitenden Betrag | ||
> M5R | Entzug |
SSM: sozialer Mindestlohn
P: Rente
REV: Einkommen
M5R: Durchschnitt der 5 höchsten Löhne oder Einkommen des Versicherungsverlaufs
Sobald der Empfänger einer Altersrente das Alter von 65 Jahren erreicht, unterliegt seine berufliche Tätigkeit diesen Antikumulierungsvorschriften nicht mehr.
Mindest- und Höchstbeträge
Die vorgezogene Altersrente kann keinesfalls unter 90 % des Referenzbetrags liegen, wenn die versicherte Person eine Wartezeit von 40 Jahren an Versicherungszeiten vorweisen kann. Diese Summe vermindert sich um 1/40 für jedes zwischen dem 20. und 39. Jahr fehlende Jahr.
Hinweis: Der jährliche Wert des Referenzbetrags beträgt 2.085 Euro (bei Index 100 Basis 1984).
Der Anspruch auf die Mindestrente entsteht ab einer Mindestwartezeit von 20 Jahren an Versicherungszeiten, darunter 10 Jahre Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder nachgekaufte Zeiten.
Der Höchstbetrag beläuft sich auf 5/6 des Fünffachen des Referenzbetrags.
Zahlung der Rente
Die Rente wird folgendermaßen gezahlt:
- monatlich und im Voraus; und
- die Zahlung wird am Ende des Monats eingestellt, in dem der Empfänger verstirbt.
Der Kalender der Rentenzahlungen ist auf der Website der CNAP einsehbar.
Schätzung einer Altersrente/vorgezogenen Altersrente
Eine Rentenschätzung wird von der CNAP nur angenommen, wenn die antragstellende Person älter als 55 Jahre ist. In diesem Alter ist es sinnvoll, dass die antragstellende Person ihre nicht vergüteten Studien- oder Berufsausbildungszeiten sowie ihre Beschäftigungszeiten im Ausland nachzeichnet. Die versicherte Person muss entsprechende Nachweise vorlegen: Studienbescheinigung oder Diplom ab dem 18. Lebensjahr, Aufstellung des Versicherungsverlaufs im Ausland usw.
Die Frist für eine Antwort auf einen Rentenschätzungsantrag hängt von der Komplexität der jeweiligen Akte ab und kann zwischen 1 und 3 Monaten und sogar 6 Monaten in besonderen Fällen variieren.
Die Aufstellung des Versicherungsverlaufs in Luxemburg, die den Versicherten jedes Jahr zugesandt wird, gibt einen Schätzbetrag der Rente ab dem Alter von 55 Jahren unter Berücksichtigung der eingetragenen Beiträge, aber ohne die Ergänzungszeiten an.
Eine Rentenschätzung kann über das Kontaktformular auf der Website der CNAP beantragt werden: eMail - CNAP.
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf Gewährung einer persönlichen Pension
Demande en obtention d'une pension personnelle
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Rentenversicherungskasse1A, boulevard Prince Henri
L-1724 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2096 Luxemburg
Tel. : (+352) 22 41 41-1Fax : (+352) 22 41 41-64438.15–16.00 Uhr / Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/