Eine Schätzung der Altersrente / der vorgezogenen Altersrente beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am 08.05.2023

Auf Antrag kann die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) eine Schätzung Ihrer Altersrente oder vorgezogenen Altersrente erstellen.

Dieser Dienst umfasst die folgenden Leistungen:

  • die Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs;
  • die Berechnung des frühesten Datums, an dem Ihre Altersrente oder vorgezogene Altersrente beginnen wird;
  • eine Schätzung der Höhe Ihrer künftigen Rente zu maximal 2 Eintrittsdaten, nämlich:
    • zum Datum des ermittelten Beginns; und/oder
    • zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Wichtige Hinweise:

  • Die CNAP nimmt keine Schätzungen im Bereich der Hinterbliebenenrente vor.
  • Die Schätzung des Rentenbetrags:
    • wird anhand der der CNAP zur Verfügung stehenden Daten erstellt, darunter die Daten des Versicherungsverlaufs, welcher von der CNAP rekonstruiert wird; und
    • dient ausschließlich zu Informationszwecken.

Zielgruppe

Jede Person:

  • die älter als 55 Jahre ist; und
  • die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) im Rahmen des allgemeinen Rentenversicherungssystems (Privatsektor: Arbeitnehmer und Selbstständige) ausübt oder ausgeübt hat.

Sie müssen nicht unbedingt in Luxemburg ansässig sein, aber Sie müssen über eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) verfügen.

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Rentenschätzung wird von der CNAP nur dann angenommen, wenn Sie das Alter von 55 Jahren überschritten haben.

Bevor Sie eine Schätzung beantragen, müssen Sie:

  • alle Unterlagen vorbereiten; und
  • die erforderlichen Belege zusammenstellen, die beispielsweise Folgendes betreffen:
    • die Zeiten des Studiums oder der Berufsausbildung, für das bzw. die keine Vergütung gezahlt wurde; oder
    • die Zeiten der Beschäftigungen außerhalb Luxemburgs.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des Antrags auf Rentenschätzung

Der Antrag auf Rentenschätzung muss bei der CNAP unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden (siehe „Formulare/Online-Dienste“).

Es ist unerlässlich, alle geforderten Belege beizufügen.

Da die Rentenschätzungen mit größtmöglicher Genauigkeit erstellt werden, behält sich die CNAP das Recht vor, nur einen Antrag pro Person zuzulassen.

Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs

Der Antrag auf Rentenschätzung ermöglicht es der CNAP, den Versicherungsverlauf zu vervollständigen und zu rekonstruieren sowie eine detailliertere Schätzung des Rentenbetrags zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern.

Die Auskunft, die die CNAP geben kann, hängt jedoch von der Qualität und der Genauigkeit der erhobenen Daten ab.

Frist für die Bearbeitung des Antrags

Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags auf Rentenschätzung hängt von der Komplexität der Akte ab.

Sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist, wird die Schätzung per Post versandt.

Aufstellung des Versicherungsverlaufs

Ein Auszug aus dem Versicherungsverlauf wird jährlich an alle Versicherten geschickt, die:

  • noch keine persönliche Rente beziehen; und
  • im Jahr vor dem Versand in Luxemburg rentenversicherungspflichtig waren.

Ab dem Alter von 55 Jahren gibt der jährliche Auszug aus dem Versicherungsverlauf unter anderem Auskunft über einen geschätzten Rentenbetrag, der auf den aktuell anwendbaren Rechenparametern (im Prinzip vom 1. Januar des Jahres des Versands) basiert, vorausgesetzt, dass ein Zeitraum von mindestens 120 Versicherungsmonaten erreicht wurde. Dieser geschätzte Betrag wird jedoch nur auf der Grundlage der luxemburgischen Zeiten der Versicherung berechnet, ohne Berücksichtigung der im Ausland geleisteten Zeiten oder eventueller Ergänzungszeiten.

Formulare/Online-Dienste

Antrag auf Schätzung einer Alterspension bzw. einer vorzeitigen Alterspension

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Demande d'estimation de pension de vieillesse / pension de vieillesse anticipée

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