- Eine Altersrente ab 65 Jahren beantragen
- Eine vorgezogene Altersrente ab 57 oder 60 Jahren beantragen
- Eine Altersrente als nichtansässige Person (einschließlich Grenzgänger) beantragen
- Erziehungsjahre (Babyjahre) für die Rente anerkennen lassen
- Nach dem Nachkauf von Versicherungszeiten in Rente gehen
- Die Erstattung der eingezahlten Beiträge beantragen
- Die Zulassung zur weitergeführten, zusätzlichen oder freiwilligen Rentenversicherung beantragen